Berndsen

Die Heizkosten steigen wieder – und werden in den kommenden Jahren für viele Haushalte zur Dauerbelastung. Insbesondere das Heizen mit Erdgas und Holzpellets war im Abrechnungsjahr 2025 deutlich teurer als zuvor. Langfristig drohen vor allem bei fossilen Energieträgern weitere Kostensteigerungen.

Das zeigt der neue Heizspiegel für Deutschland 2026, den die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund und dem Bauherren-Schutzbund veröffentlicht hat. Mithilfe des Heizspiegels können Verbraucher prüfen, wie hoch ihre Heizkosten im Vergleich sind.

Heizkosten steigen wieder

Nach der Entspannung in den Jahren 2023 und 2024 mussten viele Haushalte 2025 wieder mehr fürs Heizen bezahlen. Hauptursachen waren die gestiegenen Preise einzelner Energieträger sowie der kältere Winter.

Am deutlichsten zeigte sich diese Entwicklung bei Erdgas und Holzpellets. Je nach Gebäudeart lagen die Kosten um bis zu 15 beziehungsweise 24 Prozent über dem Vorjahr. Wärmepumpen und Fernwärme wurden dagegen nur moderat teurer, während Heizöl nahezu auf dem Niveau des Vorjahres blieb.

Auch für 2026 rechnet co2online mit weiteren Kostensteigerungen. Besonders Heizöl und Holzpellets dürften deutlich teurer werden. Beim Erdgas zeichnet sich dagegen zunächst eine Entlastung ab: Durch den Wegfall der Gasspeicherumlage könnten die Heizkosten im Jahresdurchschnitt leicht sinken. Allerdings könnten die zuletzt gestiegenen Großhandelspreise mit Verzögerung auf die Verbraucherpreise durchschlagen und die Gaskosten Ende 2026 oder 2027 wieder steigen lassen.

„Seit zwei Jahrzehnten verfolgen wir, wie sich die Heizkosten in Deutschland entwickeln und werten dafür zehntausende Abrechnungen aus. Der Trend ist inzwischen eindeutig: Das Zeitalter günstiger fossiler Heizenergie ist spätestens seit der Energiekrise vor vier Jahren vorbei. Fossiles Heizen ist langfristig teurer und bleibt mit größeren Kostenrisiken verbunden als das Heizen mit erneuerbaren Energien. Wer heute eine neue Heizung plant, sollte diese Entwicklung kennen, auch wenn der Einbau von reinen Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt ist“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online.

Heizkosten für eine durchschnittliche 70 m² große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus

Heizkosten für ein durchschnittliches 130 m² großes Einfamilienhaus

Heizkosten für Gas- und Ölheizungen könnten sich verdoppeln

Während einzelne Energiepreise von Jahr zu Jahr schwanken, zeigt die langfristige Entwicklung eine klare Richtung: Heizen mit fossilen Energien wird voraussichtlich immer teurer.

Die neue co2online Heizkostenprognose zeigt, dass sich die Heizkosten für Gas- und Ölheizungen bis 2045 mehr als verdoppeln können. Ursachen hierfür sind unter anderem steigende CO2-Kosten, höhere Netzentgelte sowie die sogenannte „Bio-Treppe“. Die Kosten für Wärmepumpen werden dagegen deutlich langsamer steigen und voraussichtlich dauerhaft am niedrigsten bleiben.

90 Prozent aller Haushalte können noch sparen

Der Heizspiegel zeigt, dass viele Haushalte ihre Heizkosten bereits heute deutlich senken können. Rund 90 Prozent aller Haushalte verfügen noch über Sparpotenzial. Im Durchschnitt lassen sich in einer Wohnung etwa 465 Euro pro Jahr einsparen, in einem Einfamilienhaus sind es sogar 1.000 Euro – deutschlandweit entspricht das einem Potenzial von bis zu 24 Milliarden Euro jährlich.

Schon einfache Verhaltensänderungen wie richtiges Heizen und Lüften oder ein geringerer Warmwasserverbrauch können den Energieverbrauch um bis zu zehn Prozent reduzieren. Noch größere Einsparungen ermöglichen Heizungsoptimierungen, Dämmmaßnahmen oder der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme.

Heizspiegel bietet unabhängige Orientierung

„Viele Menschen fragen sich derzeit, wie sich ihre Heizkosten künftig entwickeln werden. Der Heizspiegel liefert dafür eine unabhängige Orientierung auf Basis ihrer realer Verbrauchsdaten und zeigt gleichzeitig, welche Möglichkeiten Verbraucherinnen und Verbraucher haben, die eigenen Heizkosten dauerhaft zu senken“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online.

Auf der Website von co2online finden Mieter und Hauseigentümer Informationen und Tipps zum Energiesparen sowie den HeizCheck. Das Online-Tool von co2online wertet die individuellen Verbrauchs- und Kostendaten aus und vergleicht sie mit denen ähnlicher Gebäude. Zudem erhalten Verbraucher eine Prognose, die zeigt, wie sich die Heizkosten in den kommenden Jahren voraussichtlich entwickeln werden.

„Der Heizspiegel zeigt: Gerade fossile Heizungen werden immer mehr zum Kostenrisiko – besonders in älteren und energetisch schlechten Gebäuden“, so Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes. „Gerade vor dem Hintergrund der angespannten geopolitischen Lage und unklaren Folgen für die fossilen Energiepreise müssen Mieterhaushalte besser vor zu hohen Preissteigerungen geschützt werden. Deshalb sind klare gesetzliche Regelungen zum Schutz vor zu hohen Heizkosten dringend notwendig.“

„Die Ergebnisse des Heizspiegels verdeutlichen, wie groß die Einsparpotenziale bei den jährlichen Heizkosten sind“, sagt Henrik Fork-Weigel, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes. „Beim Heizungstausch sollten Hauseigentümer deshalb nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die Betriebs- und Wartungskosten betrachten. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Gebäudehülle, Wärmebedarf und Heiztechnik. Ein Modernisierungskonzept hilft Hauseigentümern, Maßnahmen zu planen und abzustimmen, bevor sie von einer kaputten Heizung im Winter überrascht werden.“

Die Decke von unbeheizten Kellerräumen zu dämmen lohnt sich. Unterstützung durch Handwerksbetriebe ist dafür nicht nötig. Mit ein wenig handwerklichem Geschick können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Dämmung in sechs Schritten selbst anbringen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die Sanierungsmaßnahme ist äußerst effektiv: Sie spart bis zu zehn Prozent Heizkosten jährlich. Kosten fallen nur für das Material an. Nachdem die Kellerdecke gedämmt wurde, ist zudem der Fußboden im Erdgeschoss im Winter nicht mehr kalt. Zusätzlich zur Dämmung der Kellerdecke empfiehlt sich auch ein Blick auf den Dachboden. Eine gute Dämmung der oberen Seite des Dachbodens schützt nicht nur vor Kälte, sondern auch vor Hitze. In manchen Fällen ist die Dämmung des Dachbodens sogar Pflicht. Während bei der Dachdämmung Fachleute gefragt sind, ist bei der Dämmung der oberen Geschossdecke ebenfalls viel in Eigenregie möglich.

Dämmung gegen kalte Füße

Jetzt schon an den Winter denken, das ergibt mit Blick auf die hohen Energiepreise Sinn. Eine einfache, aber effektive Art der energetischen Sanierung lässt sich leicht selbst durchführen: das Dämmen der Kellerdecke. Die Maßnahme gerät häufig in Vergessenheit. Gerade in älteren Gebäuden mit unbeheiztem Keller lohnt sich die Aktion. Die Dämmung sorgt dafür, dass in der Heizsaison der Fußboden im Erdgeschoss weniger kalt ist, da die Kälte aus dem Keller nicht mehr in den Fußboden eindringt. Außerdem lassen sich Heizkosten sparen.

Die Kellerdecke selbst dämmen – in sechs Schritten

Schritt 1: Dämmstoff kaufen

Zuerst steht der Kauf des Dämmmaterials an. Es ist im Baustoffhandel oder Baumärkten erhältlich. Bei der Auswahl des Dämmstoffes können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer auf Hartschaumplatten aus Polystyrol oder Polyurethan, Stein- und Mineralwollematten oder -platten sowie Naturdämmstoffe, beispielsweise Holzweichfaser- oder Zelluloseplatten zurückgreifen.

Vorab sollte sichergestellt werden, dass nach der Dämmung noch ausreichend Kopfhöhe vorhanden ist. Das sind etwa zwei Meter unter der Decke, damit sich niemand den Kopf anstößt. Es ist wichtig, dies vor dem Kauf der Platten zu klären, da dadurch manche Dämmstoffe als Möglichkeit ausfallen, weil sie zu dick sind. Gut zu wissen: Wer besonders gut dämmende Materialien nutzt, ist hier im Vorteil. Mit ihnen erreicht man auch mit weniger Zentimetern bereits die gewünschte Dämmleistung.

Wichtig ist der Dämmwert den das Bauteil nach der Maßnahme erreicht. Der Dämmwert wird als U-Wert bezeichnet. Ein Wert von unter 0,2 Watt pro Quadratmeter und Kelvin ist besonders gut. „Bei den meisten Dämmmaterialien reichen rund 14 Zentimeter, um die gewünschte Dämmung zu erreichen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Bei Polyurethan etwa ist dafür eine Dicke von rund zehn Zentimetern erforderlich, bei Holzweichfaser 18 Zentimeter.

Befinden sich ungedämmte oder schlecht gedämmte Heizleitungen an der Kellerdecke, sollte man hierfür zudem Dämmschläuche oder -schalen kaufen.

Schritt 2: Kellerdecke besenrein machen

Nach dem Kauf der Dämmung befreien die Do-it-Yourself-Handwerkenden die Kellerdecke von Spinnweben, Dreck, Staub und eventuell losem Putz.

Schritt 3: Heizleitungen einpacken

Bevor es an die eigentliche Dämmung der Kellerdecke geht, packen die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wo nötig zunächst die Heizleitungen dick in Dämmschalen oder -schläuche ein.

Schritt 4: Dämmung befestigen mit Kleber, Dübel oder Schienensystemen

Nun wird die Kellerdecke gedämmt. Beim Befestigen der Dämmplatten kommen Kleber, Dübel oder Schienensysteme zum Einsatz. Glatte Betondecken sind am einfachsten zu dämmen. Von der Dicke des Dämmstoffs und der Oberfläche der Kellerdecke hängt es ab, ob zusätzlich gedübelt werden muss. Hier gilt: Je dicker die Dämmplatte und je schlechter haftend die Decke, desto eher müssen die Platten mit Dübeln befestigt werden. Wer sich unsicher ist, wie die Dämmplatten befestigt werden sollen, findet Infos dazu in den Herstellerangaben oder fragt im Fachhandel bei geschultem Personal nach. Wichtig: Während der Dämmung ist das sorgfältige und fugenfreie Anbringen der Dämmplatten erforderlich. So hält die Dämmung weit länger als dreißig Jahre.

Schritt 5: Verputzen und streichen

Sind die Dämmplatten an der Kellerdecke befestigt, kann man sie anschließend noch verputzen, streichen oder mit einer Gipskartonplatte versehen. Bei einigen Platten ist die Oberfläche bereits gestrichen, dann entfällt dieser Schritt.

Schritt 6: Den oberen Teil der Kellerwände ebenfalls dämmen

Schließlich sollte man noch einen sogenannten Schleppstreifen anbringen, so dass die Kellerwände im oberen Bereich, unterhalb der Decke, ebenfalls gedämmt sind. Dadurch entsteht eine Dämmschürze, die Wärmebrücken durch die Kellerwände verringert. Außerdem reduziert auch diese Maßnahme die Heizkosten. Für die Wanddämmung ist eine Dämmstärke von mindestens vier Zentimetern und eine Plattenbreite von etwa 50 Zentimetern ausreichend. Hat das Gebäude keine Fassadendämmung, sollte eine Fachperson prüfen, ob eine Dämmschürze das Schimmelrisiko im Erdgeschoss erhöht.

Dämmen in bewohnten Kellerräumen

In bewohnten und beheizten Kellern macht das Dämmen der Kellerdecke keinen Sinn. Hier lohnt sich in der Regel das Dämmen des Kellerbodens und der Kelleraußenwand von innen. Bei nur einzelnen beheizten Kellerräumen sollten auch die Innenwände zu den unbeheizten Räumen komplett gedämmt werden. Achtung: Diese Maßnahmen sind deutlich komplizierter als die recht einfache Dämmung der Kellerdecke. Hier rät Zukunft Altbau dazu, sich vor der Dämmung bei einer Energieberaterin oder einem Energieberater zu informieren. Sie stellen sicher, dass keine Luftfeuchtigkeit hinter oder in der Dämmung kondensiert und dadurch Schäden entstehen.

Im unbewohnten Dachgeschoss: Dachboden dämmen

Neben der Kellerdecke sollte auch der Dachboden von unbewohnten Dachgeschossen gedämmt werden. Fachleute sprechen dann von der Dämmung der obersten Geschossdecke. Eine gute Dämmung dort schützt in den darunterliegenden Wohnräumen nicht nur vor Kälte im Winter, sondern auch vor Hitze im Sommer. Da es zukünftig immer mehr heiße Tage geben wird, ist das Dämmen des Dachbodens ein wertvoller Beitrag, die Wohnräume fit gegen Hitze zu machen.

In vielen Fällen ist die Dämmung der obersten Geschossdecke gesetzlich verpflichtend. Das ist der Fall, wenn der Mindestwärmeschutz unterschritten wird und es sich nicht um ein selbstbewohntes Einfamilienhaus handelt. Die Expertinnen und Experten von Zukunft Altbau empfehlen für die oberste Geschossdecke eine möglichst dicke Dämmschicht. Auch hier können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit handwerklichen Grundkenntnissen selbst Hand anlegen. Je nach Material ist mindestens eine Dämmschicht von zwölf bis 18 Zentimetern vorgegeben. Da es hier keine Beschränkungen durch die erforderliche Raumhöhe gibt, wird sogar empfohlen, bis zu etwa zehn Zentimeter mehr Dämmstoff einzubauen als der Gesetzgeber fordert. Es gilt: Jeder zusätzliche Zentimeter sorgt für eine bessere Isolierung und damit für niedrigere Heizkosten und weniger Wärmeeintrag im Sommer. Die Zusatzdämmung bei diesem Bauteil macht sich schnell bezahlt.

Wer zuhause eine Holzbalkendecke als oberste Geschossdecke hat, sollte vor der Sanierung eine Energieberaterin oder einen Energieberater befragen. Sie prüfen, ob eine Dampfbremse nötig ist und wie diese korrekt an benachbarte Bauteile angeschlossen wird. Eine Dampfbremse schützt das Bauteil vor Feuchteschäden, indem sie den Eintrag feuchter Luft aus dem Zimmer in die Dämmschicht verringert. Weitere Fragen zu Holzbalkendecken beantwortet das Fachhandwerk der Stuckateure und Zimmerer sowie Gebäudeenergieberaterinnen und -berater.

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. zieht eine positive Bilanz zum ersten Halbjahr: Der Markt habe sich in die richtige Richtung entwickelt, denn Unabhängigkeit, dauerhafte Bezahlbarkeit und Klimaschutz spielten mittlerweile für viele Verbraucher bei der Wahl der Heizung eine größere Rolle. Damit sich der Trend fortsetze, bleibe mittelfristig die Entwicklung der Energiepreise ausschlaggebend.

Im ersten Halbjahr 2026 wurden laut BWP/BDH-Absatzstatistik in Deutschland 40 Prozent mehr Wärmepumpen von den Herstellern an Großhändler oder Fachhandwerker abgesetzt als im Vorjahreszeitraum. „Die gute Entwicklung ist vor allem auf das steigende Bewusstsein der Verbraucher für die Risiken der Wärmeversorgung mit fossilen Energien und gleichzeitig auch auf den großen Erfolg der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zurückzuführen“ bilanziert BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel.

„Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich, dass die Regierungskoalition hier jetzt Klarheit für die Verbraucher geschaffen hat, dass dieses sehr beliebte und erfolgreiche Förderprogramm bis zum Jahr 2030 verlässlich fortgeführt wird“, so Sabel. Das sei laut seiner Aussage auch aus gutem Grunde geboten: „Die Konflikte im Nahen und Mittleren Osten verdeutlichen, dass Deutschland noch viel zu abhängig von fossilen Energieträgern ist. Die BEG hilft Verbrauchern, sich aus der fossilen Kostenfalle zu befreien und stärkt gleichzeitig die geopolitische Souveränität des Landes.“

Gebäudemodernisierungsgesetz: Kostenrisiken bei fossilen Energien bleiben bestehen

Grundsätzlich unterstütze der Verband zudem auch die Einigung zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), die laut dem BWP-Geschäftsführer jetzt Klarheit schaffe: „Nun können alle Beteiligten die Kunden zuverlässig beraten und Antworten darauf liefern, wie es weitergeht.“ Das stärke erwartbar auch die Investitionsbereitschaft.

Obwohl das GModG den Einbau von Gas- und Ölheizungen wieder zulässt, geht Sabel davon aus, dass sich der Trend zur Wärmepumpe fortsetzt. Denn durch die Verpflichtung, in wachsendem Maße „grüne“ Gase oder Öle einzukaufen, sind mit dem Einbau entsprechender Heizungen erhebliche Kostenrisiken verbunden. Dies haben zuletzt auch Studien des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln und des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) in Freiburg belegt: Die Institute warnen vor übereilten Investitionen in die vermeintlich günstigen fossilen Optionen.

Grüngasquote verursacht über 70 Prozent der Mehrkosten

Welche Kosten bei neu eingebauten Gasheizungen entstehen, hat das IW für eine typische teilsanierte Altbauwohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden in mehreren Szenarien berechnet. Das Ergebnis ist sogar für das Durchschnittsszenario alarmierend: Die jährlichen Kosten verdoppeln sich nahezu – von rund 1.080 Euro im Jahr 2026 auf 1.952 Euro im Jahr 2040. Mit einem Anteil von über 70 Prozent entfällt der größte Teil des Kostenanstiegs auf die verpflichtende Beimischung klimafreundlicher Gase.

Aufklärung über neue Rahmenbedingungen von besonderer Bedeutung

Daher komme es jetzt vor allem auf Aufklärung an, so Sabel: „Unsere Mitglieder im Handwerk und in der Beratung sind im regen Austausch mit der Kundschaft, die jetzt verständlicherweise wissen will, welche Lösung für sie die beste ist. Dabei zeigt sich immer wieder, dass wichtige Informationen noch nicht bei denjenigen angekommen sind, die sie am dringendsten benötigen, beispielsweise zu den finanziellen Auswirkungen der Biotreppe oder zur Förderung.“

BWP hält Forderung nach Strompreisentlastung aufrecht

Derzeit sorge insbesondere die weltpolitische Lage dafür, dass sich Kunden von fossilen Energieträgern und Abhängigkeiten abwenden. Damit dies auch mittelfristig so bleibe und die Branche Planungssicherheit über die künftige Marktentwicklung erhalte, plädiert der BWP dafür, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Entlastung des Strompreises umzusetzen. Dies betreffe vor allem die Senkung der Stromsteuer.

„Der BWP hält Entlastungen beim Strompreis und eine ambitionierte CO2-Bepreisung auch deshalb für geboten, weil das im Ordnungsrecht gesunkene Ambitionsniveau kompensiert werden muss. Denn Europarecht und Grundgesetz verpflichten auch langfristig zu einem ambitionierten Ausbau erneuerbarer Wärme“, mahnt Sabel.

Über den Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. ist ein Branchenverband mit Sitz in Berlin, der die gesamte Wertschöpfungskette rund um Wärmepumpen umfasst. Im BWP sind über 1.400 Unternehmen der Heizungsindustrie, Handwerksunternehmen, Planungs- und Architekturbüros, Bohrfirmen sowie Energieversorger organisiert, die sich für den verstärkten Einsatz effizienter Wärmepumpen engagieren.

Die deutsche Wärmepumpen-Branche beschäftigt rund 100.000 Personen und erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 3,5 Milliarden Euro. Derzeit werden in Deutschland knapp zwei Millionen Wärmepumpen genutzt. Die hier verbauten Anlagen werden zu rund 95 Prozent von BWP-Mitgliedsunternehmen hergestellt.

Es klingt so überzeugend: Die angebotene Immobilie ist „nachhaltig“, die Immobilienvermittlung „klimaneutral“ und die Hausverwaltung selbstverständlich „grün“. Ein Blatt im Firmenlogo, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und der Erwerb einiger CO₂-Zertifikate scheinen auszureichen, um das eigene Unternehmen und die vermarkteten Immobilien in ein umweltfreundliches Licht zu rücken. Ab dem 27. September 2026 wird diese Form der Werbung jedoch zu einem erheblichen Abmahnrisiko. Hierrüber berichtet der Immobilienverband Deutschland (IVD).

Grund hierfür ist die sogenannte EmpCo-Richtlinie der Europäischen Union. Ihr vollständiger Name lautet „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie inzwischen durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in deutsches Recht umgesetzt. Die neuen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb treten am 27. September 2026 in Kraft und sollen insbesondere das sogenannte Greenwashing verhindern. Betroffen sind nicht nur Waren, sondern auch Immobilien sowie Makler- und Verwalterdienstleistungen.

Allgemeine Umweltaussagen werden riskant

Besondere Vorsicht ist künftig bei allgemeinen Umweltaussagen geboten. Hierunter fallen Aussagen wie „umweltfreundlich“, „umweltschonend“, „grün“, „ökologisch“, „klimafreundlich“, „energieeffizient“ oder „nachhaltig“, wenn nicht klar und hervorgehoben auf demselben Werbemedium erläutert wird, worauf diese Aussage konkret beruht. Nach der neuen Nummer 4a des Anhangs zu § 3 Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb („Schwarze Liste“) sind derartige Aussagen stets unzulässig, wenn das Unternehmen keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann, welche die Aussage rechtfertigt.

Für Makler bedeutet dies: Die Bezeichnung einer Immobilie als „nachhaltiges Zuhause“ oder „klimafreundliches Wohnobjekt“ sollte künftig unterbleiben, wenn sie lediglich auf einer Wärmepumpe, einer Photovoltaikanlage oder einer guten Energieeffizienzklasse beruht. Sicherer ist es, die konkret nachweisbaren Eigenschaften zu benennen. Statt der pauschalen Bezeichnung „nachhaltige Immobilie“ sollte es konkret heißen: „Beheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe, Photovoltaikanlage mit einer Leistung von zehn Kilowatt-Peak, Endenergiebedarf 20 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, Energieeffizienzklasse A+.“ Der Verbraucher erhält dadurch überprüfbare Informationen, ohne dass aus einzelnen Eigenschaften eine umfassende Umweltqualität des gesamten Gebäudes abgeleitet wird.

Einzelne Merkmale reichen nicht

Denn auch die Reichweite einer Umweltaussage ist künftig gesetzlich geregelt. Nach der neuen Nummer 4b des Anhangs zu § 3 Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist es stets unzulässig, eine Aussage über ein gesamtes Produkt oder die gesamte Geschäftstätigkeit zu treffen, wenn sie tatsächlich nur einen bestimmten Aspekt betrifft. Eine Photovoltaikanlage macht nicht das gesamte Gebäude „ökologisch“. Ebenso wenig wird eine Hausverwaltung insgesamt „grün“, nur weil sie im eigenen Büro Ökostrom bezieht oder Rechnungen digital versendet. Zulässig bleibt die konkrete Aussage, dass das Verwaltungsbüro seit einem bestimmten Zeitpunkt mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt wird. Unzulässig kann dagegen die daraus abgeleitete Behauptung sein, sämtliche Verwaltungsleistungen würden klimafreundlich erbracht.

Klimaneutralität unter strengen Regeln

Noch strenger werden die Regeln für die Werbung mit Klimaneutralität. Nach der neuen Nummer 4c des Anhangs ist eine Aussage stets unzulässig, wenn aufgrund der Kompensation von Treibhausgasemissionen behauptet wird, ein Produkt oder eine Dienstleistung habe eine neutrale, verringerte oder positive Auswirkung auf die Umwelt. Eine „klimaneutrale Immobilienvermittlung“ oder „CO₂-neutrale Hausverwaltung“ darf daher nicht mehr damit begründet werden, dass das Unternehmen Kompensationszertifikate erworben oder Klimaschutzprojekte finanziell unterstützt hat. Über eine solche Unterstützung darf weiterhin sachlich informiert werden. Sie macht die eigene Dienstleistung jedoch nicht klimaneutral. Beruht die behauptete Klimaneutralität lediglich auf einer Kompensation außerhalb der eigenen Leistung, ist die Aussage künftig unabhängig von einer Erläuterung verboten.

Auch Versprechen für die Zukunft werden deutlich schwieriger. Aussagen wie „Wir werden bis 2030 klimaneutral“, „Unser verwalteter Gebäudebestand ist bis 2035 CO₂-frei“ oder „Wir stellen unsere Immobilienvermittlung vollständig auf nachhaltige Prozesse um“ sind nach § 5 Absatz 3 Nummer 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nur noch zulässig, wenn dahinter klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen stehen. Erforderlich sind ein detaillierter und realistischer Umsetzungsplan, messbare und zeitgebundene Ziele, die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen und eine regelmäßige Überprüfung durch einen unabhängigen externen Sachverständigen. Dessen Erkenntnisse müssen den Verbrauchern zugänglich gemacht werden.

Nachhaltigkeitssiegel auf dem Prüfstand

Strengere Vorgaben gelten künftig zudem für Nachhaltigkeitssiegel. Nach der neuen Nummer 2a des Anhangs zu § 3 Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb darf ein solches Siegel nur noch verwendet werden, wenn es auf einem gesetzlich näher bestimmten Zertifizierungssystem beruht oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurde. Selbst entworfene Blätter, Bäume oder Globussymbole mit Bezeichnungen wie „Green Property“, „Sustainable Office“ oder „klimabewusst verwaltet“ können deshalb unzulässig sein, wenn sie beim Verbraucher den Eindruck einer unabhängig überprüften Auszeichnung hervorrufen. Auch bei fremden Zertifikaten muss genau geprüft werden, was tatsächlich zertifiziert wurde, wie lange die Zertifizierung gilt und ob die konkrete Werbeaussage über deren Reichweite hinausgeht.

Werbung jetzt überprüfen

Makler und Verwalter sollten deshalb nicht bis zum 27. September 2026 warten. Zu überprüfen sind bereits jetzt sämtliche Webseiten, Immobilienportale, Exposé-Vorlagen, Beiträge in sozialen Medien, Broschüren, Präsentationen, Newsletter, Unternehmenslogos und E-Mail-Signaturen. Dabei sollten allgemeine Umweltbegriffe möglichst durch konkrete, nachweisbare Tatsachen ersetzt, selbst geschaffene Nachhaltigkeitssiegel entfernt und kompensationsbasierte Klimaneutralitätsaussagen gestrichen werden. Angaben von Eigentümern, Bauträgern oder Projektentwicklern sollten nicht ungeprüft übernommen werden. Für jede verbleibende Umweltaussage sollte dokumentiert sein, worauf sie beruht und wie ihre Richtigkeit nachgewiesen werden kann.

Es bleibt die Frage: Darf künftig überhaupt noch mit den ökologischen Vorzügen einer Immobilie oder eines Unternehmens geworben werden? Selbstverständlich – jedoch nicht mehr mit grünen Schlagworten, sondern mit überprüfbaren Tatsachen. Wer statt einer vollmundigen Nachhaltigkeitsbotschaft die konkrete Heiztechnik, den gemessenen Energiebedarf, die vorhandene Photovoltaikanlage oder die tatsächlich erreichte Einsparung nennt, informiert nicht nur rechtssicherer, sondern auch glaubwürdiger. Denn auch bei grüner Werbung gilt: Je größer das Versprechen, desto größer das Abmahnrisiko.

Wer ohnehin PV installieren will, sollte nicht lange zögern, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB). Viele neue Faktoren beeinflussen, ob die Investition sich generell rechnet.

Rund um die Energie im Eigenheim bleibt finanziell wenig, wie es war. Nicht nur für den Heizungstausch und andere energetische Maßnahmen gelten bald viele neue Regeln, sondern auch für Solarstrom. Schon länger war absehbar, dass der Bund die Förderung für Erzeugung von Photovoltaik (PV) herunterfährt. So wird die Einspeisung von Strom aus privaten PV-Anlagen ins Stromnetz ab 1. Januar 2027 auf rund 60 Prozent gedeckelt. Neu ist: Wer ab 2027 an der eigenen Immobilie eine neue Solaranlage mit weniger als 50 Kilowatt (kWh) Leistung installiert, soll nur noch drei Jahre eine feste Zahlung vom Netzbetreiber erhalten. „Danach muss man den Strom direkt selbst veräußern“, sagt Fördermittelberater Burkhard Touché aus dem Netzwerk des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Dies geschieht dann in der Regel wohl über einen Direktvermarkter.“

Ab 2030 keine Übergangszahlungen mehr

Bis 10 Kilowatt-Peak (kWp bezeichnet den Spitzenwert einer PV-Anlage) liegt die Einspeisevergütung bei 7,78 Cent und dann bis 40 kWp bei 6,7 c/KWh. „Die Übergangszahlung“, so Touché, „soll einen Cent unter der bisherigen regulären Vergütung je kWh liegen.“ Für Anlagen, die 2028 in Betrieb gehen, gilt sie nur noch bis zu einer Leistung von 25 Kilowatt, 2029 bis sieben Kilowatt. Ab 2030 ist nach dem aktuellen Entwurf der Bundesregierung eine solche Übergangszahlung nicht mehr vorgesehen.

„Für jene, die bereits erwägen PV am Haus zu ergänzen, ist interessant, dass es für Anlagen, die bis Ende 2026 installiert wurden, Bestandsschutz geben soll“, erläutert der Fördermittelberater. Ab 2030 wiederum macht die gedeckelte Einspeisung den Einbau eines Speichers und eines Smart Meters für die Direktvermarktung erforderlich. „Das wären höchstens 5.000 Euro zusätzlich“, so Touché. „Damit ließe sich theoretisch immerhin trotzdem noch ein Gewinn über 20 Jahre in Höhe von über 5.000 Euro realisieren, was einer Amortisationszeit von ungefähr 15 Jahren entsprechen würde.“

Mieterstrom bleibt voraussichtlich wirtschaftlich

Ob eine Investition sich für private Bauherren rechnet, ist nicht leicht zu beantworten. „Voraussichtlich weiter sinkende Kosten von PV-Anlagen und Speichern, unklare Strompreisentwicklungen und die durchschnittliche Lebensdauer eines Speichers – von 10 bis 20 Jahren – sind Faktoren, die sichere Prognosen zur Wirtschaftlichkeit schwierig machen“, sagt Touché. „Das gilt auch für die Frage, ob man vor Inkrafttreten des neuen EEG 2027 noch schnell eine PV-Anlage einbaut.“ Die Verwendung von selbst erzeugtem Solarstrom als Mieterstrom dürfte jedoch auch weiterhin wirtschaftlich bleiben.

Fördermittel und Beratungen nutzen

Fördermittel außerhalb der Einspeisevergütung können die Wirtschaftlichkeit von Dachanlagen erhöhen. Das KfW-Kreditprogramm „Erneuerbare Energien – Standard“ etwa sei mit einem Zinssatz von rund 4,0 Prozent (Stand: Juli 2026) „zwar nicht besonders attraktiv, aber leicht über die Hausbank zu beantragen“, so Touché. „Darüber hinaus bieten einige Bundesländer Zuschüsse oder günstige Kredite für Dachanlagen oder Speicher an, auch einzelne Kommunen haben entsprechende Förderprogramme.“

Der VPB bietet in seinem Netzwerk Unterstützung, um finanzielle und steuerliche Aspekte zu klären und zu optimieren. Bauherren, die kurz- oder mittelfristig eine PV-Anlage planen, sollten sich im Vorfeld vor allem auch auf der technischen Seite gründlich informieren. Es ist zu entscheiden, ob das Hausdach eine effiziente Solarstromanlage ermöglicht und welche Kapazität erforderlich ist, um beispielsweise ein Ladegerät für E-Mobilität oder eine Wärmepumpe zu versorgen. Hierbei geben die Fachleute aus dem Netzwerk des VPB Orientierung und machen potenzielle Risiken transparent. Interessierte können sich auch bei der Verbraucherzentrale („Eignungs-Check Solar“), der Bürgersolarberatung, Energieberatern oder lokalen Installateuren und Fachbetrieben beraten lassen.

Der Klimawandel stellt auch Hobbygärtner vor neue Herausforderungen. Viele fragen sich, welche Pflanzen angesichts zunehmender Hitze- und Dürreperioden geeignet sind und wie sie ihren Garten möglichst klimaschonend pflegen können. Erich Kulling, Mitglied des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum (WiE) gibt 10 Tipps. Er ist Ingenieur für Gartenarchitektur und Landschaftspflege.

Seit rund 30 Jahren ist Erich Kulling beim Grünflächenamt in Worms für die Grünflächenunterhaltung und Baumpflege verantwortlich. Dort beschäftigt er sich auch mit dem Thema Pflanzenauswahl und -pflege und wie diese den neuen klimatischen Bedingungen angepasst werden müssen.

Tipp 1: Den Boden gut vorbereiten

Der Boden ist die Basis für gesunde, vitale Pflanzen. „Wenn Pflanzen nicht gut wachsen, liegt das meistens nicht am Klimawandel, sondern an schlechten Bodenverhältnissen, einer schlechten Bodenvorbereitung und einem Wurzelraum, der zu klein ist“, informiert Erich Kulling. Dieses Problem betreffe häufig die Außenanlagen von Mehrfamilienhäusern, da die Flächen rund um die Gebäude in der Regel stark verdichtet seien und sich nicht selten im Untergrund Bauschutt oder andere „Überraschungen“ befänden. „Meist fehlt es dort auch an organischer Substanz in der obersten Bodenschicht oder der Mutterboden fehlt gänzlich“, sagt Kulling.

Der Boden sollte mindestens zwei Spaten tief, also 60 cm, locker und durchwurzelbar sein. Das gilt für Stauden, Bodendecker und Sträucher. Damit Bäume zufriedenstellend wachsen, muss der Boden vor dem Einpflanzen mindestens eineinhalb Meter tief gelockert werden.

Tipp 2: Vielfältig und standortspezifisch pflanzen

Grundsätzlich ist es wichtig, auf Vielfalt zu setzen und die Pflanzen für den jeweiligen Standort (z. B. volle Sonne) auszusuchen. Es gibt jede Menge attraktive Pflanzen, die auch für schwierige Standorte wie trockenen Schatten geeignet sind, z. B. Elfenblumen, Waldastern und Steinsame. Staudengärtnereien und Baumschulen, beraten hierzu gerne.

Tipp 3: Frosthärte berücksichtigen

Angesichts zunehmender Hitze- und Dürreperioden sind Pflanzen gefragt, die sowohl gegen Hitze und Trockenheit resistent als auch frosthart sind. Denn auch wenn die Winter in Deutschland im Durchschnitt milder werden, kann es immer wieder Kälteeinbrüche geben. Informieren Sie sich daher bei der Auswahl genau, welche Pflanzen die genannten Eigenschaften in sich vereinen. Viele Pflanzen aus dem Mittelmeer-Raum sind beispielsweise nicht ausreichend frosthart, um sie in Deutschland ganzjährig im Freien einzupflanzen. Gut geeignet sind zum Beispiel Hohe Fetthenne, Mannstreu, Bergminze und Blauraute.

Tipp 4: Trockenheitsresistente Pflanzen auswählen

Wer seinen Garten neu bepflanzt oder neu anlegt und nicht gerade in einer niederschlagsreichen Gegend mit sauren Böden wohnt, sollte besser auf Arten wie Rhododendren und Hortensien verzichten, denn diese Pflanzen haben einen hohen Wasserbedarf. Aber es gibt Alternativen: Strauch-Pfingstrosen kommen fast gänzlich ohne zusätzliches Wässern aus und vertragen volle Sonne. Bei Böden mit hohem Kalkgehalt sind der ‚Gemeine Flieder‘ und der ‚Königsflieder‘ mit ihrer Blüte in lila, rosa und weiß eine gute Wahl.

Außerdem:
Auch unter den heimischen Sträuchern gibt es attraktive Arten, die viel Trockenheit vertragen und pflegeleicht sind: Wolliger Schneeball, Weißdorn, Kornelkirsche, Bibernellrose und Haselstrauch.

Klassische Gartensträucher, die Trockenheit aushalten und leicht zu pflegen sind: Felsenbirne, verschiedene Berberitzenarten, Kolkwitzie, Chinesische Goldrose.

Stauden und Halbsträucher für sonnige, trockene Standorte: Lavendel: Steppensalbei, Katzenminzen, Brandkraut, Fetthennen, Hohe Schafgarbe, Heiligenkraut, Mittelmeerwolfsmilch. Die Bartiris kommt mit schwierigsten Standorten zurecht – je sonniger und trockener, umso besser. Es gibt sie in einer großen Sortenvielfalt. Die genannten Stauden lassen sich hervorragend mit Gräsern wie dem Atlasschwingel und dem Silberährengras kombinieren.

Mediterrane Kräuter: Sie dürfen natürlich bei Gärtnern, die auch gerne kochen, nicht fehlen. Klassiker sind Rosmarin, Thymian und Salbei. Weniger bekannt, aber dennoch sehr empfehlenswert und sehr unkompliziert ist der Ysop, ein 60 cm hoher Halbstrauch, der wahlweise weiß oder blau blühend erhältlich ist. Er eignet sich z. B. sehr gut zum Würzen von Salaten. Alle Kräuter aus dem Mittelmeerraum können auch sehr gut in Terracotta-Töpfen auf dem Balkon kultiviert werden.

Tipp 5: Bäume pflanzen – unbedingt, aber Artenauswahl und Platzbedarf beachten

Bäume sind wichtige Schattenspender und unverzichtbar in der Gartengestaltung. Aber leider werden bei der Planung und beim Pflanzen immer wieder Fehler gemacht. Ein geeigneter Baumstandort muss mindestens ein durchwurzelbares Bodenvolumen von zwölf Kubikmetern haben. Das entspricht ungefähr der Fläche eines PKW-Stellplatzes und einer Tiefe von eineinhalb Metern. Nur dann ist gewährleistet, dass der Baum ein ausreichend großes Wurzelwerk bilden kann, um die Krone mit Wasser und Nährstoffen versorgen zu können.

Informieren Sie sich unbedingt, wie groß die Baumarten werden, die Sie pflanzen möchten. Lassen Sie sich außerdem beraten, welche Arten besonders widerstandsfähig sind und gut mit Dürre und Hitze zu Recht kommen. Hilfestellung finden Sie z. B. in der Straßenbaumliste der GALK (Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz) oder der Veröffentlichung „Klimabäume – welche Arten können in Zukunft gepflanzt werden?“ der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau.

Tipp 6: Auf Rasen verzichten oder nicht zu kurz mähen

Rasen benötigt sehr viel Wasser, damit er auch in trockenen Sommern grün und dicht bleibt. Viele halten das angesichts des Klimawandels nicht mehr für zeitgemäß. Wer ganz auf Rasen verzichten will, hat die Möglichkeit, diesen in Wiesenflächen umzuwandeln oder bei kleineren Flächen durch bodendeckende Gehölze und Stauden zu ersetzen. Der Bund Deutscher Staudengärtner bietet eine Reihe sogenannter Staudenmischpflanzungen für die verschiedensten Standorte an – von ‚Silbersommer‘ für volle Sonne bis ‚Schattenglanz‘ für schattige Lagen. Alle Mischpflanzungen haben eines gemeinsam: Sie sind pflegeleicht, robust und trotzdem sehr attraktiv.

Wer dennoch einen neuen Rasen anlegen möchte, sollte bei der Saatgut-Mischung zum Beispiel Landschaftsrasen für Trockenlagen mit Kräutern (RSM 7.2.2) verwenden. Diese Mischung ist auch für Südböschungen geeignet.

Auf jeden Fall wichtig: Achten Sie im Sommer darauf, den Rasen nicht kürzer als vier Zentimeter zu mähen – andernfalls verbrennt er bei starker Sonneneinstrahlung leichter.

Tipp 7: Richtig gießen

Rasen, Stauden und Gehölze sollten in größeren Abständen, dann aber durchdringend gewässert werden, empfiehlt Erich Kulling. Pro Wässergang sollten es 15 bis 25 Liter pro Quadratmeter sein. Dann erst wieder in zwei Wochen (Achtung: Sommerblumen und Gemüse müssen häufiger gewässert werden.) So werden die Pflanzen dazu angeregt tiefer zu wurzeln und Trockenperioden werden so besser verkraftet. Wird mit einem Sprenger bewässert, hilft ein einfacher Regenmesser (erhältlich in Gartencentern) zur Kontrolle der Wassermenge.

Nutzen Sie, wenn möglich, Regenwasser zum Gießen. Dieses können Sie in einer einfachen Regentonne sammeln oder Sie lassen sich eine unterirdische Zisterne einbauen, die das Dachflächenwasser sammelt.

Tipp 8: Mulchen gegen Austrocknung

Rindenmulch in Beeten hilft, die Verdunstung zu reduzieren und den Boden vor Austrocknung zu schützen. Die Mulch-Schicht sollte 5-7 cm dick sein. Auch Humus aus dem eigenen Komposthaufen hilft, die Wasserspeicherfähigkeit des Bodens zu erhöhen.

Tipp 9: Offene Böden vermeiden – Flächige Bepflanzung gegen Erosion

Eine flächige Bepflanzung schützt den Boden effektiv vor Austrocknung und Erosion bei Starkregen. Sind Beete flächendeckend mit Stauden bepflanzt (z. B. Balkanstorchenschnabel, Elfenblume, Teppich-Beinwell reduziert sich der Aufwand für die Pflege erheblich. Auch Sträucher wie die immergrüne Kriechmispel und der Zwergliguster sind sehr gut geeignet, größere Flächen kostensparend zu bepflanzen.

Tipp 10: Unkrautvlies und Schotter – erhalten die rote Karte

Es ist leider zurzeit sehr verbreitet, anstatt schöne Bepflanzungen anzulegen, großflächig Unkrautvlies auszulegen und dieses mit Rindenmulch oder Kies und Schotter abzudecken. Diese „Fake-Flächen“ haben mit fachgerechter und kreativer Gartengestaltung nichts zu tun. Sie leisten außerdem keinen Beitrag für den Arten- und Klimaschutz.