Berndsen

Entwicklung der Maklerquote

Die deutschlandweite Maklerquote zeigt eine bemerkenswerte Stabilität: Sie liegt nun das zweite Quartal in Folge konstant bei 65 Prozent – ein deutlicher Aufschwung nach dem Tiefstand von 61 Prozent im vierten Quartal 2024. Diese Entwicklung bestätigt: Die positive Trendwende aus dem ersten Quartal hat sich gefestigt.

Im Vergleich zum Vorjahresquartal ist die Quote um 3 Prozentpunkte gesunken (Q2 2024: 68 Prozent). Die langfristige Betrachtung zeigt jedoch eine Konsolidierung auf solidem Niveau: Die Maklerquote bewegt sich deutlich über den Tiefständen von Ende 2024 und erreicht nahezu wieder das langjährige Durchschnittsniveau.

„Die konstante Maklerquote von 65 Prozent im zweiten Quartal ist ein ermutigendes Signal für die Branche“, erklärt Christian Sauerborn, Chefanalyst bei Sprengnetter. „Nach dem starken Aufschwung zu Jahresbeginn zeigt sich jetzt eine gesunde Konsolidierung. Die Werte belegen, dass professionelle Immobilienvermarktung insbesondere in den herausfordernden Zeiten einen festen Platz im Markt hat.“

Regionale Unterschiede prägen das Bild

Die Analyse der zehn größten Städte Deutschlands zeigt auch im zweiten Quartal 2025 ein differenziertes Bild: Leipzig führt mit einer Maklerquote von 71 Prozent die Rangliste an, gefolgt von Hamburg mit 70 Prozent. Diese beiden Städte zeigen die höchste Nachfrage nach professioneller Immobilienvermarktung. Frankfurt am Main bildet mit 60 Prozent das Schlusslicht, während München (62 %) und Köln (63 %) ebenfalls unter dem bundesweiten Schnitt liegen.

Besonders bemerkenswert ist die Entwicklung in Köln: Die Stadt verzeichnet mit einem Anstieg um 7 Prozentpunkte die stärkste positive Entwicklung im Vergleich zum Vorquartal (von 56 % auf 63 %). Dies zeigt, dass sich die Marktbedingungen dort deutlich verbessert haben. Positive Entwicklungen zeigen sich auch in München (+4 %), Leipzig (+2 %) sowie Berlin und Düsseldorf (jeweils +1 %).

Im Gegensatz dazu verzeichnet Essen mit einem Rückgang von 5 Prozentpunkten (von 68 % auf 63 %) die stärkste negative Entwicklung. Auch Hamburg, Dortmund und Stuttgart gingen jeweils um 3 Prozentpunkte zurück.

Digitalisierung als Erfolgsfaktor

Die Stabilität der Maklerquote spiegelt auch den Erfolg von Maklern wider, die auf moderne Technologien setzen. Professionelle Bewertungstools und digitale Vermarktungsstrategien haben sich als entscheidende Wettbewerbsvorteile erwiesen.

„Makler, die auf fundierte Bewertungstools und digitale Lösungen setzen, können auch in volatilen Marktphasen ihre Position behaupten“, so Sauerborn weiter. „Die aktuellen Zahlen bestätigen: Wer seine Dienstleistungen kontinuierlich professionalisiert und modernisiert, wird langfristig erfolgreich sein.“

Ausblick: Gefestigte Position

Die Stabilisierung der Maklerquote auf solidem Niveau zeigt, dass sich die Branche erfolgreich an die veränderten Marktbedingungen angepasst hat. Die regionalen Unterschiede verdeutlichen jedoch, dass lokale Faktoren weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Für die kommenden Monate ist eine weitere Konsolidierung auf dem aktuellen Niveau zu erwarten. Die Herausforderung für Immobilienmakler besteht darin, durch kontinuierliche Professionalisierung und exzellenten Service ihre Position weiter zu stärken und von der stabilen Marktlage zu profitieren.

Methodik

Für diese Analyse wurden über 400.000 Eigentumswohnungen im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.06.2025 untersucht.

Bestandsimmobilien kaufen und sanieren

„EigenheimPlus“ richtet sich an natürliche Personen, die eine bestehende Wohnimmobilie in Thüringen erwerben oder modernisieren möchten, um sie selbst zu bewohnen. „Wir möchten die Thüringerinnen und Thüringer dabei unterstützen, ihren Wohntraum zu verwirklichen und zugleich die Nutzung und Sanierung von Bestandsimmobilien attraktiver und erschwinglicher gestalten. So schaffen wir mehr bezahlbaren Wohnraum und engagieren uns zugleich für die nachhaltige Entwicklung unserer ländlichen Regionen“, erklärt Steffen Schütz, Thüringer Minister für Digitales und Infrastruktur.

Bis zu 150.000 Euro Förderung möglich

Über „EigenheimPlus“ können bis zu 150.000 Euro pro Vorhaben finanziert werden, die Kombination mit anderen Fördermitteln und weiteren Ergänzungskrediten ist möglich. Dadurch können Antragstellende ihre Finanzierung individuell und flexibel gestalten. „Mit ‚EigenheimPlus‘ setzen wir ein Signal im Thüringer Wohnungsmarkt. Die Bestandssanierung im ländlichen Raum besitzt großes Potenzial, dem Wohnraummangel in den Ballungsräumen entgegenzuwirken. Hier unterstützen wir ab sofort mit einem passenden Angebot“, ist TAB-Vorstandvorsitzender Matthias Wierlacher überzeugt. 2024 wurde bereits die Grundsteuer in Thüringen von 6,5 auf 5 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme zeigte jedoch nur wenig Erfolg, wie aus Zahlen des Thüringer Finanzministeriums hervorgeht.

Anträge für das Programm „EigenheimPlus“ können ab sofort über die Hausbank gestellt werden. Weitere Informationen zu den genauen Konditionen sowie zur Antragstellung sind auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank abrufbar.

Kritik von Die Linke

„Das von Infrastrukturminister Schütz in der heutigen Regierungsmedienkonferenz vorgestellte angeblich neue Förderprogramm „Eigenheim plus“ ist keine wirksame Lösung für den Mangel an bezahlbarem Wohnraum und gegen steigende Mietkosten in Thüringen. Hinzu kommt: Diese angekündigten Maßnahmen sind nicht wirklich neu, sie sind faktisch nur eine Ergänzung zu einem schon laufenden Förderprogramm, bei dem es um Hauskauf und Eigenheimneubau für Familien geht. Nun soll noch die Förderung für Sanierungen dazu kommen. Also ein neues Schleifchen mehr an einem gar nicht mehr neuen Paket“, kritisiert Anja Müller, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag.

Dazu Müller weiter: „Es fehlen immer mehr bezahlbare Mietwohnungen und die Mietpreise explodieren. Wir als Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag werden in den kommenden Haushaltsverhandlungen für die Schaffung einer Landeswohnungsgesellschaft für Thüringen sowie den Erhalt und die Aufstockung des Landeswohnungsbauvermögens kämpfen. Es braucht mehr bezahlbare Mietwohnungen in Thüringen und einen wirksamen Mietendeckel gegen die Mietenexplosion.“

Passende bauliche Maßnahmen und organisatorische Vorsorge helfen dabei, Schäden durch Starkregen zu minimieren. Der folgende Überblick zeigt, welche Schutzmöglichkeiten sinnvoll sein können und worauf bei der Umsetzung in Wohnungseigentümergemeinschaften zu achten ist.

Rückstauklappen oder Hebeanlage

Wenn die Kanalisation bei Starkregen die Wassermassen nicht mehr fassen kann, müssen Immobilieneigentümer mit einem Rückstau in die Anschlussleitungen rechnen. Bei Starkregen sind insbesondere Souterrainwohnungen und Kellerräume (also Räume unterhalb des Straßenniveaus) gefährdet. Kommt es zu Rückstauungen im Kanalnetz, kann das Abwasser über Badewannen, Duschen und Toiletten nach oben ins Gebäude drücken.

Schutz bieten Rückstauklappen. Sie verhindern, dass Wasser von der Kanalisation in die Abwasserrohre des Gebäudes läuft. Allerdings werden sie häufig an falscher Stelle montiert, informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Daher ist es wichtig, sich von einem spezialisierten Sanitärfachbetrieb oder Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft beraten zu lassen, wo genau die Rückstausicherung angebracht werden sollte. Wenn die Ablaufstellen kein Gefälle zum Kanal haben, ist eine Abwasserhebeanlage erforderlich. Mit dieser wird mittels Pumpe das Schmutzwasser aus dem Haus geleitet.

Regelmäßige Wartung Pflicht

Rückstauklappen und Hebeanlagen müssen regelmäßig gewartet werden, sonst riskieren Eigentümer möglicherweise ihren Versicherungsschutz, sofern einer vorhanden ist. Deshalb sollte die Wartung gut dokumentiert werden.

Kellerfenster und -türen, Lichtschächte und Tore schützen

Ebenfalls besonders gefährdete Bereiche sind Kellerfenster, Kelleraußentüren und Lichtschächte – hier kann leicht Wasser ins Gebäude eindringen.

Wenn möglich, sollten Kellerfenster so montiert werden, dass sie nach außen geöffnet werden. Sinnvoll kann auch der Einbau von speziellen druckwasserdichten Fenstern im Keller sein. Diese können dem hohen Wasserdruck standhalten, der bei Hochwasser- und Starkregenereignissen entstehen kann.

Als weiterer möglicher Schutz dienen mobile Hochwassersysteme, wie zum Beispiel sogenannte Flutschotts. Dabei handelt es sich um mobile Damm-Vorrichtungen, die sich schnell montieren lassen und in verschiedenen Ausführungen erhältlich sind. Sie können auch zum Schutz von z. B. Garagentoren und Lichtschächten angebracht werden.

Tiefgarage im Blick haben

Mit den oben genannten Hochwassersystemen lassen sich auch Tiefgaragen großflächig schützen. Gerade größere Wohnungseigentümergemeinschaften haben nicht selten eine Tiefgarage und sollten diese in ihre Präventionsmaßnahmen einbeziehen. „Für Wohnungseigentümergemeinschaften kann es nämlich teuer werden, wenn Hochwasser oder Starkregen die Tiefgarage trifft – nicht zuletzt aufgrund von Schäden an Pkw, die darin geparkt sind“, sagt WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller.

Terrasse und Balkon

Große Wassermengen können auch Abflüsse auf Balkonen und Terrassen überlasten. Ein nicht vorhandenes beziehungsweise unzureichendes Gefälle, eine mangelnde Abdichtung oder verstopfte Abflüsse sind mögliche Ursachen. Letztere sollten regelmäßig gereinigt werden. Eigentümer sollten sich fachkundig beraten lassen, welche Maßnahmen außerdem sinnvoll sind – um zu verhindern, dass bei Starkregen Wasser in den Wohnbereich dringt oder Schäden an der Bausubstanz verursacht.

Dachrinne reinigen und mit Laubfanggitter ausstatten

Dachrinnen sollten regelmäßig gereinigt werden – andernfalls läuft das Wasser bei Starkregen unkontrolliert ab und kann zu Schäden am Sockel, Dach oder Fassade führen. Abhilfe können Laubfanggitter schaffen, die zum Beispiel in die Regenrinne geklemmt werden.

Dachflächenfenster auf Dichtheit prüfen

Wer ältere Dachflächenfenster hat, sollte prüfen, ob diese noch dicht sind. Falls nicht, besteht die Möglichkeit, die Fenster neu abzudichten oder sie durch moderne, neue Fenster zu ersetzen.

Beratung durch Fachunternehmen wichtig

Für alle Schutzmaßnahmen gilt: Immobilieneigentümer sollten sich zunächst durch ein Fachunternehmen beraten lassen, um herauszufinden, welche baulichen Maßnahmen für das jeweilige Gebäude am besten geeignet sind. Dabei sollten auch die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Mit dem „Hochwasser-Check“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft können Immobilieneigentümer ihre individuelle Gefährdung durch Starkregen und Fluss-Hochwasser ermitteln.

Versicherungsschutz nur bei Elementarschadenversicherung

Ergänzend dazu sollten Immobilieneigentümer ihren Versicherungsschutz überprüfen. Die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung decken Schäden durch Starkregen am Wohngebäude nicht ab. Hierfür müssen Eigentümer zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließen und darauf achten, dass Schäden durch Starkregen auch explizit mitversichert sind. Bestimmte Rückstau-Schäden können zum Beispiel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Das kann je nach Versicherungsanbieter bzw. -police variieren. „Eigentümer sollten daher unbedingt auf das Kleingedruckte achten, bevor sie eine Versicherung abschließen“, rät WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller.

In WEGs Beschluss nötig

„Wohnungseigentümergemeinschaften müssen einen Beschluss fassen, wenn sie Schutzmaßnahmen am Gebäude gegen Starkregen und Hochwasser umsetzen möchten. Denn in der Regel betreffen die Maßnahmen das Gemeinschaftseigentum und hierüber entscheiden die Wohnungseigentümer gemeinsam in der Eigentümerversammlung“, informiert Dr. Sandra von Möller. „Das betrifft auch die Maßnahmen an Fenstern, denn – entgegen dem Wortlaut in vielen Teilungserklärungen in WEGs – sind auch diese zwingendes Gemeinschaftseigentum.“

Markteinbruch bei gasbasierten Heizsystemen

Während der Markt für öl- und gasbasierte Heizungen nach einem bereits schwachen Vorjahr um nochmals bis zu 81 % weiter stark eingebrochen ist, verzeichnen Wärmepumpen (+55 %) und Biomasseheizungen (+42 %) zwar prozentuale Zuwächse, doch mit 139.500 verkauften Wärmepumpen bleiben die absoluten Zahlen weiterhin weit unter dem politischen Ziel der Bundesregierung von 500.000 jährlich installierten Wärmepumpen ab 2024 zurück.

Verunsicherung hemmt Investitionen in Heiztechnik und Effizienzmaßnahmen

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) sieht die zentrale Ursache für die anhaltend schwache Marktentwicklung in der anhaltenden Verunsicherung der Verbraucher. Die aktuell gültige Rechtslage sowie die im Koalitionsvertrag angekündigte Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes sorgen für fehlende Planungssicherheit. Hinzu kommen immer wieder politisch motivierte Aussagen über die Förderkonditionen. Infolge dieser Unsicherheit halten sich viele Modernisierungswillige mit einer umfassenden Investition in neue Heiztechnik zurück.

Heizungsbranche unter Druck – Klimaziele in Gefahr

„Die aktuelle Entwicklung gefährdet nicht nur die klimapolitischen Zielsetzungen im Gebäudesektor, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit einer Schlüsselbranche mit rund 84.000 Beschäftigten“, warnt der BDH. Der Verband betont die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Heizungsindustrie für den Standort Deutschland – insbesondere mit Blick auf Produktion und industrielle Wertschöpfung.

BDH fordert zügige gesetzliche Klarheit und verlässliche Förderung

Der BDH appelliert an die Bundesregierung, rasch für verlässliche, verständliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen zu sorgen – sowohl im Ordnungsrecht als auch bei der finanziellen Förderung. Mit den steigenden Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel für den Gebäudesektor steht ein solider Finanzrahmen zur Verfügung. Diese Mittel sollten gezielt eingesetzt werden, um die Klimaschutzanstrengungen im Gebäudesektor zu unterstützen. Mit den richtigen Rahmenbedingungen kann die Heizungsbranche zu einem Wachstumsmotor werden und überproportional zur Wertschöpfung beitragen.

Sanierungsstau auflösen: Über eine Million Modernisierungen jährlich erforderlich

Laut Dena-Gebäudereport sind rund vier Millionen Heizungen in Deutschland älter als 30 Jahre. Um die Klimaziele zu erreichen, müssten ab sofort jedes Jahr über eine Million Heizsysteme modernisiert werden. Damit dies gelingt, braucht es verlässliche gesetzliche Vorgaben, stabile Förderbedingungen und planbare Energiekosten. Nur so entsteht das Vertrauen, das private Haushalte für zukunftsweisende Investitionen benötigen.

Tipp 1: Richtige Auswahl des Standorts

Bei der Auswahl möglicher Standorte ist die demographische Entwicklung in der Region von großer Bedeutung. Die Vermietungschancen steigen, je größer das Bevölkerungswachstum ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Bevölkerungsgruppen auch unterschiedliche Wohnbedürfnisse haben. „Ältere Menschen suchen andere Wohnungen als junge Familien“, sagt Blandfort. Man sollte sich also darüber Klarheit verschaffen, ob für die fragliche Wohnung aufgrund der Bevölkerungsstruktur der Region viele oder eher wenige Mieter in Frage kommen. Wichtig ist außerdem die Erreichbarkeit der Wohnung. Sowohl mit dem Auto als auch mit dem öffentlichen Nahverkehr ist eine gute Anbindung an Nahversorgungszentren wünschenswert.

Tipp 2: Wohnung gemeinsam mit Makler oder Sachverständigem besichtigen

Eine Wohnung sollte niemals ohne Besichtigung erworben werden. Bereits die ersten Eindrücke des Hauses sind wichtige Indikatoren für die Qualität des Objektes. „Sichtbare Schäden am Haus ziehen Kosten für Reparaturen nach sich“, erklärt Burkhard Blandfort. „Wir empfehlen daher, die Besichtigung immer zusammen mit einem Immobilienmakler oder einem Sachverständigen durchzuführen“, so Blandfort weiter. „Experten erkennen Mängel schneller und können einschätzen, ob der Kaufpreis neu verhandelt werden sollte oder ob sogar von einem Kauf abzuraten ist.“

Tipp 3: Die Investitionskosten im Auge behalten

Die Kosten der Investition gehören zu den wichtigsten Faktoren beim Wohnungskauf. Vor dem Kauf sollten Käufer den Angebotspreis mit ähnlichen Objekten vergleichen, um nicht zu teuer zu kaufen. „Wohnpreisspiegel geben hier einen guten Überblick über Preise“, rät Blandfort. Die zusätzlich zum notariellen Kaufpreis anfallenden Erwerbsnebenkosten (u.a. Grunderwerbsteuer, Maklerprovision und Notargebühr) müssen in die Finanzierung ebenso einkalkuliert werden. Bei vermieteten Wohnungen kommt ferner das monatliche Hausgeld einschließlich des Verwalterhonorars und der Instandhaltungsrücklagen hinzu. Hierbei ist für den Anleger darauf zu achten, dass nicht alle Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden können. Auch die steuerlichen Aspekte des Kaufs sind zu berücksichtigen.

Tipp 4: Alle relevanten Unterlagen überprüfen

Vor dem Kauf sollte der Interessent den Grundbuchauszug, bei neuen Wohnungen die Baubeschreibung, den Grundsteuerbescheid, den Nachweis der Feuerversicherung, die Hausgeldabrechnung mit Wirtschaftsplan, den Energieausweis, die Wohnflächenberechnung sowie die Teilungserklärung und die Protokolle der Eigentümerversammlung anfordern und genau überprüfen. Aus den Protokollen ist auch erkennbar, ob es in der Vergangenheit Streit zwischen den Parteien gegeben hat. „Im Gegensatz zum Hauseigentümer ist der Wohnungseigentümer mit seinem Eigentum in jenes der anderen Wohnungseigentümer der jeweiligen Wohnanlage sowie deren Interessen eingebunden“, sagt Burkhard Blandfort. „Über Investitionen in das Haus kann der Wohnungseigentümer nicht frei entscheiden, sondern muss sich mit den anderen Eigentümern abstimmen.“ Käufer einer Immobilie sollten zudem mit ihren Beratern prüfen, ob die Immobilie in einem innerstädtischen Sanierungsgebiet liegt, weil sich daraus Einschränkungen bei der Vermietung und beim Wiederverkauf ergeben können.

Tipp 5: Qualifikation des Hausverwalters überprüfen

Der Verwalter spielt eine wichtige Rolle in einer Wohnanlage. Schließlich betreut er einen erheblichen Anteil des Vermögens seiner Kunden. Er rechnet die Nebenkosten ab, leitet Eigentümerversammlungen, holt Kostenvoranschläge für Reparaturen oder Investitionen ein, kontrolliert Handwerker und schlägt notwendige Renovierungs- und Reparaturarbeiten am Haus vor. Um sich vor fehlerhaften Leistungen und Vermögensverlusten zu schützen, sollten die Eigentümer verstärkt auf die Qualifikation und den Versicherungsschutz des Verwalters achten. „Ein Hausverwalter sollte über eine Grundqualifikation mit Bezug zur Immobilienwirtschaft verfügen“, sagt Blandfort. „Die klassische Ausbildung ist dabei der Immobilienkaufmann. Eine Vermögensschaden- und eine Vertrauensschadenversicherung sollten zwingend vorliegen.“

Für Kapitalanleger ist die Vermietbarkeit der Wohnung der wichtigste Faktor. Deshalb sollten Käufer mit ihrem Immobilienmakler oder anderen Experten über die Vermietungssituation im direkten Umfeld sprechen. Wie ist die Nachfrage nach Mietwohnungen? Zu welchem Mietzins wurden die letzten Mietverträge im direkten Umfeld abgeschlossen? Hier kann der Mietspiegel einer Stadt nur begrenzt Auskunft geben, weil dort nur in geringem Maß die neu abgeschlossenen Mieten eingehen. Besser geeignet sind die Aufstellungen über die sogenannten Neuvertragsmieten, die z. B. der Immobilienverband IVD in seinen Preisspiegeln bereithält. Hier wird das aktuelle Bild des Vermietungsmarktes wiedergegeben.

Gesetzesentwurf überarbeitet

Im neuen Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus hat das Bundesbauministerium eine zentrale Forderung des Verbands Wohneigentum aufgegriffen: Die sogenannte Experimentierklausel (§ 246e BauGB) soll künftig ohne Mindestanzahl an Wohneinheiten gelten. Damit können künftig auch kleinere bauliche Maßnahmen – etwa der Anbau einer Einliegerwohnung oder die Umnutzung eines Nebengebäudes – rechtssicher zügiger ermöglicht werden.

„Das ist ein echter Fortschritt – insbesondere für Eigentümer, die für Kinder, Eltern oder Pflegekräfte auf dem eigenen Grundstück Wohnraum schaffen möchten“, erklärt Verena Örenbas, Bundesgeschäftsführerin des Eigentümerverbands. „Kleinteilige Nachverdichtung wird damit rechtlich einfacher und unbürokratischer möglich.“ Diese Flexibilität ermögliche sowohl die Schaffung neuen Wohnraums als auch die Anpassung bestehender Gebäude an veränderte Lebenssituationen – etwa im Alter oder bei Pflegebedarf.

Kommunen sind gefordert

Zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2030 erlaubt § 246e BauGB künftig Abweichungen vom bestehenden Bauplanungsrecht – vorausgesetzt, die zuständige Gemeinde stimmt dem Vorhaben zu. „Damit dieses Zeitfenster genutzt werden kann, ist jetzt das Mitziehen der Kommunen gefordert“, so Örenbas. Der Verband warnt: Ohne klare gesetzliche Fristen, ohne Rechtsanspruch und ohne Begründungspflicht der Gemeinde bestehe das Risiko, dass sinnvolle Vorhaben abgelehnt oder verzögert würden.

Für eine Zustimmungsfiktion

Der Verband Wohneigentum e.V. fordert daher eine Zustimmungsfiktion nach dem Vorbild des § 36 Abs. 2 BauGB – Wenn eine Gemeinde nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet, gilt die Zustimmung als erteilt. „Nur so entsteht die Planungs- und Investitionssicherheit, die viele Eigentümer dringend brauchen“, betont Örenbas.

Eigentum als Teil der Lösung

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer leisten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zur Wohnraumversorgung – durch Pflege des Bestands, nachhaltige Nutzung von Flächen und generationsübergreifendes Bauen. Der geänderte Gesetzentwurf erkennt diesen Beitrag erstmals in einem zentralen Planungsinstrument an.

„Familiennah, nachhaltig, unkompliziert – so muss Wohnungsbau auch funktionieren“, fasst Örenbas zusammen. „Jetzt kommt es darauf an, dass diese neue Chance auf allen Ebenen genutzt wird.“