Klimageräte können dazu beitragen, an Hitzetagen das Haus kühl zu halten. Inzwischen werden sie in Deutschland immer beliebter. Dass die Geräte auch heizen können, ist jedoch noch wenig bekannt. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Luft-Luft-Wärmepumpen, so der Fachbegriff, sind in der Anschaffung günstiger als herkömmliche Wärmepumpen und können vergleichsweise einfach installiert werden. Sinnvoll sind sie in eher kleineren Wohnungen oder unregelmäßig genutzten. Dies gilt insbesondere für Gebäude ohne Heizungsrohre, Heizkörper oder Fußbodenheizung, die bisher etwa mit Nachtspeicheröfen beheizt wurden. Nachteilig ist, dass sie das Haus nicht mit Warmwasser für Küche und Bad versorgen können. Die Wärmeverteilung muss zudem so geplant sein, dass die Luftbewegung im Raum angenehm ist und die Strömungsgeräusche nicht zu laut werden. Vor allem im unsanierten Altbau ist dies aufgrund des hohen Wärmebedarfs eine große Herausforderung. Luft-Luft-Wärmepumpen sollten in solchen Fällen in der Regel nicht als alleiniges Heizsystem eingesetzt werden.
In Südeuropa und Skandinavien sind Klimageräte schon lange im großen Stil im Einsatz. Doch auch in Deutschland wächst das Interesse von Hauseigentümern. Die Verkaufszahlen nehmen entsprechend zu: Laut Raumklimagerätestatistik des Fachverbandes Gebäude-Klima stieg der Absatz von rund 210.000 Geräten im Jahr 2018 auf rund 280.000 im Jahr 2024. Genutzt werden sie vor allem für den Kühlbetrieb.
Im Kühlbetrieb entziehen Luft-Luft-Wärmepumpen der Raumluft Wärme und geben diese an die Außenluft ab. In der Folge sinkt die Temperatur in der Wohnung. Dreht man den Prozess um, wird eine Heizung daraus. „Im Gegensatz zu herkömmlichen Wärmepumpen übertragen Klimaanlagen die Wärme jedoch nicht über Wasser, Heizungsrohre und Heizkörper, sondern erwärmen über Inneneinheiten direkt die Raumluft“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau.
Im Heizbetrieb saugt die Außeneinheit Umgebungsluft an und entzieht dieser Wärme. Mit Hilfe von Strom wird diese Wärme auf ein höheres Temperaturniveau gebracht und über ein Kältemittel zur Inneneinheit geleitet. Die Inneneinheit wiederum saugt Raumluft an, erwärmt sie und gibt sie wieder an den Raum ab. Wichtig zu wissen: Es findet kein Luftaustausch zwischen innen und außen und damit keine Wohnraumlüftung statt.
Luft-Luft-Wärmepumpen werden auch als Split-Klimaanlagen bezeichnet. Es gibt sie in zwei Ausführungen: Single-Split-Anlagen bestehen aus einer Außeneinheit und einer Inneneinheit. Bei Multi-Split-Anlagen hingegen gehören zu einer Außeneinheit mehrere Inneneinheiten, die verschiedene Räume versorgen können. Die Inneneinheiten benötigen einen elektrischen Anschluss, einen Kondensatablauf und sind über eine dünne Kältemittelleitung mit der Außeneinheit verbunden. In der Regel gibt es bei Multi-Split-Anlagen zwei bis fünf Inneneinheiten pro Außeneinheit. Je nach Größe und Geometrie der Wohnung und der Geräuschentwicklung der Außeneinheit können somit auch zwei oder mehrere Außeneinheiten notwendig sein, um die ganze Wohnung zu beheizen.
Die Vorteile der Anlagen: Klimaanlagen sind in der Anschaffung meist deutlich günstiger als andere Wärmepumpen-Typen; pro Raum kann mit etwa 3.000 Euro gerechnet werden. Auch die Installation ist vergleichsweise einfach und spart Kosten. Für Menschen mit Allergien sind die Geräte nützlich, da die Inneneinheit mit Staub- und Partikelfiltern ausgestattet ist. Eine Baugenehmigung ist in der Regel nicht erforderlich, allerdings müssen die Geräte beim Netzbetreiber angemeldet und die Schallschutzanforderungen der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ eingehalten werden.
Luft-Luft-Wärmepumpen sind als alleiniges Heizsystem möglich oder als Ergänzung zum bestehenden Heizsystem. Als einziges Heizsystem sind Luft-Luft-Wärmepumpen in unregelmäßig oder wenig genutzten Wohnungen sinnvoll, wie beispielsweise Ferienwohnungen, da sie Räume im Vergleich zu wassergeführten Systemen recht schnell aufheizen können. Auch kleineren Wohnungen eignen sich in der Regel gut, da hier mit einer Außeneinheit alle Räume abgedeckt werden können. In der Regel reicht es aus, wenn die Wohn- und -Schlafräume und Küche beheizt werden. Im Bad ist aufgrund der Feuchtigkeit kein Gerät sinnvoll.
Die Klimageräte haben ihren größten Nutzen dort, wo es keine wasserführenden Rohrleitungen, Heizkörper und keine Fußbodenheizung gibt, etwa in Gebäuden mit Nachtspeicheröfen. Denn die Nachrüstung hin zu einem wassergeführten Heizsystem – einschließlich klassischer Wärmepumpe – ist dort mit erheblichen Kosten verbunden und kann schnell in den hohen fünfstelligen Bereich gehen.
Größere Wohnungen oder Häuser sind häufig eher ungeeignet für eine Luft-Luft-Wärmepumpe. Hier können je nach Geometrie und Raumaufteilung zwei oder sogar drei Außeneinheiten nötig werden, auch mit Multi-Split-Geräten.
Wer mit einem Klimagerät heizt, muss für die Warmwasserbereitung eine separate Lösung finden, etwa über einen Durchlauferhitzer, Boiler oder eine Brauchwasserwärmepumpe. Viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer finden die Außeneinheit an der Wand außerdem ästhetisch nicht ansprechend. Außerdem wird das Heizen über die Erwärmung der Raumluft von manchen Menschen als weniger angenehm empfunden als bei einer klassischen Heizung mit Heizkörpern. Heizkörper erwärmen nicht nur die Luft, sondern haben auch einen hohen Strahlungsanteil, der vielen komfortabler erscheint.
Hinzu kommt: Bei einer reinen Luftheizung, wie bei den Klimageräten, kann ein Luftzug entstehen. Manche nehmen das als unangenehm wahr. Die Wärmeverteilung muss daher gut geplant werden, um Zugerscheinungen und zudem laute Strömungsgeräusche zu verhindern. Insbesondere in unsanierten Bestandsgebäuden ist das nicht einfach, da sie einen hohen Wärmebedarf haben. Expertinnen und Experten empfehlen in solchen Fällen, nicht ausschließlich auf Luft-Luft-Wärmepumpen zu setzen.
Die KfW und der Bund verbessern weiter die Förderung für Familien mit mindestens einem Kind im Förderprodukt „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / „Jung kauft Alt“: Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, die eine Bestandsimmobilie mit schlechtem Energiestandard kaufen, die sie selbst bewohnen und sanieren, können ab dem 3. August 2026 einen deutlich höheren Kreditbetrag bei der KfW beantragen. Für Familien mit einem Kind steigt der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro auf 140.000 Euro, für Familien mit zwei Kindern auf 160.000 Euro (vorher: 125.000 Euro) und für Familien mit drei und mehr Kindern auf 180.000 Euro (150.000 Euro). Die Darlehenszinsen von „Jung kauft Alt“ werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbilligt: Heute liegt der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung bei 0,53 Prozent effektiv.
Melanie Kehr, für die inländische Förderung zuständiges Vorstandsmitglied der KfW, sagt: „Viele Familien möchten ins eigene Zuhause – und müssen gleichzeitig mit einem engen Budget kalkulieren. Wir freuen uns daher, Familien mit geringem und mittlerem Einkommen zusammen mit dem Bund noch besser beim Kauf einer Wohnimmobilie begleiten zu können. Mit einem Förderdarlehen aus „Jung kauft Alt“ lässt sich nun ein größerer Teil des Kaufpreises zu einem günstigen Zinssatz finanzieren, der aus Mitteln des Bundes verbilligt ist. So kann der Weg in die eigenen vier Wände für mehr Familien realistischer und planbarer werden.“
Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch zu sanieren. Hier erweitern KfW und Bund die Möglichkeiten für Familien und kommen damit den individuellen Bedürfnissen noch stärker entgegen: Die Sanierung kann nun auch durch eine Umsetzung mehrerer Einzelmaßnahmen durchgeführt werden. Die Alternative bleibt eine systemische Sanierung auf den energetischen Standard „Effizienzhaus 85 EE“ oder „Effizienzhaus Denkmal EE“. Bei einer Sanierung in Einzelmaßnahmen sind in der Regel die folgenden verpflichtend durchzuführen:
Für die Finanzierung der Sanierung können z. B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden, wie etwa die Zuschüsse der KfW-Heizungsförderung für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung ( KfW-Nr. 458), die BEG-Wohngebäude-Kredite der KfW ( KfW-Nr. 261) oder die Förderangebote des Bafa (BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)).
Eine Analyse des Immobilienportals immowelt für die 15 größten Städte zeigt, wie stark die Angebotspreise von Eigentumswohnungen mit zunehmender Entfernung sinken:
Eigentumswohnungen in Großstädten sind für viele Haushalte kaum noch erschwinglich. Eine Analyse des Immobilienportals Immowelt zeigt: Wer bereit ist, ins Umland zu ziehen, kann deutlich sparen. Wie viel, hängt aber stark davon ab, wie weit man tatsächlich wegzieht. Im 60-Minuten-Radius liegen die Preise um bis zu 52 Prozent niedriger als in der Stadt, im näheren Umland fällt der Preisvorteil dagegen häufig spürbar geringer aus.
Für die Analyse wurden die Angebotspreise von Eigentumswohnungen in Gemeinden in einem 45-Minuten- sowie einem erweiterten 60-Minuten-Radius um die jeweiligen Stadtzentren betrachtet. Im 60-Minuten-Radius ist die Ersparnis in Dresden mit 52 Prozent am größten: Statt 2.946 Euro pro Quadratmeter im Stadtgebiet werden im erweiterten Umland im Schnitt nur 1.405 Euro fällig. Dicht dahinter folgen Frankfurt und Köln mit jeweils rund 51 Prozent Ersparnis. Leipzig kommt mit 49 Prozent auf einen ähnlich hohen Wert.
„Eigentumswohnungen sind in den teuersten deutschen Großstädten und deren Vororten für viele Haushalte kaum mehr bezahlbar“, sagt immowelt Geschäftsführer Theo Mseka. „Im erweiterten Umland der Städte sieht es häufig besser aus. Wer seinen Suchradius vergrößert, findet spürbar günstigere Angebote.“
Während Wohnungskäufer im erweiterten Umland von Dresden prozentual am meisten sparen, liegt München bei der absoluten Ersparnis an der Spitze. Im Münchner Stadtgebiet zahlen Käufer im Schnitt 8.078 Euro pro Quadratmeter für eine Eigentumswohnung, im 60-Minuten-Umland dagegen 4.364 Euro. Das entspricht einer Ersparnis von 3.714 Euro pro Quadratmeter (-46 Prozent) – mehr als in jeder anderen der 15 untersuchten Städte.
Auch im Umland von Frankfurt und Hamburg ist die absolute Ersparnis hoch: Im Fall von Frankfurt sinken die Preise von 5.564 auf 2.730 Euro pro Quadratmeter (2.834 Euro bzw. -51 Prozent), in Hamburg von 6.014 auf 3.247 Euro (2.767 Euro bzw. -46 Prozent).
Wer nicht die volle Stunde pendeln möchte, muss nicht zwangsläufig auf Ersparnis verzichten. Im Fall von Hamburg sind Wohnungen im 45-Minuten-Radius bereits 43 Prozent günstiger als in der Stadt. Auch in Frankfurt (-40 Prozent) und Köln (-37 Prozent) lohnt sich schon der kürzere Weg.
In Dresden (-31 Prozent) und Leipzig (-29 Prozent) fällt die Ersparnis im näheren Umland dagegen spürbar kleiner aus als im 60-Minuten-Radius. Noch geringer sind die Unterschiede zum Stadtgebiet im 45-Minuten-Umland von Nürnberg (-17 Prozent), Stuttgart und Dortmund (je -9 Prozent).
Im Fall von Essen liegen die Preise im 45-Minuten-Umland nahezu auf dem gleichen Niveau wie in der Stadt (-2 Prozent), in Duisburg ist das Umland sogar um 30 Prozent teurer. Der Grund für diesen Sonderfall liegt in der besonderen Struktur des Ruhrgebiets mit mehreren dicht beieinander liegenden Großstädten: Duisburg, Essen, Dortmund, Düsseldorf und Köln sind untereinander alle innerhalb einer Stunde erreichbar. Dadurch überschneiden sich die Einzugsgebiete. Im Umland von Duisburg liegen so auch teure Vororte von Düsseldorf wie Meerbusch (4.431 Euro pro Quadratmeter), Ratingen (3.467 Euro) oder Hilden (3.536 Euro). Diese Gemeinden zählen in der Analyse geografisch zum Duisburger Einzugsgebiet, wirtschaftlich gehören sie aber eher zum Düsseldorfer Umland. Weil Duisburg selbst vergleichsweise günstig ist, wird sein Umland dadurch spürbar teurer als die Stadt: Der Quadratmeter von Eigentumswohnungen kostet im Schnitt 2.696 Euro (45-Minuten-Zone) bzw. 2.600 Euro (60-Minuten-Zone) gegenüber 2.076 Euro im Duisburger Stadtgebiet.
Datenbasis für die Berechnung der Kaufpreise waren auf immowelt.de inserierte Angebote in den 15 größten deutschen Städten und deren Umland. Die mittels hedonischer Verfahren errechneten Werte geben die Preise für den Quadratmeter von Eigentumswohnungen zum 01.07.2026 wieder. Es handelt sich um Angebots-, keine Abschlusspreise.
Für die Bestimmung der Kaufpreise im Umland der Städte wurden Gemeinden betrachtet, die 60 Minuten sowie 45 Minuten Fahrtzeit mit dem Auto vom Stadtzentrum entfernt liegen und weniger als 100.000 Einwohner haben.
Der gemeinnützige Verband Wohneigentum übt scharfe Kritik an den zum 21. Juli 2026 in Kraft tretenden Kürzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zwar enthalte die Reform einzelne begrüßenswerte Verbesserungen, insgesamt schwächen die Kürzungen aber die Investitionsbereitschaft von Menschen mit Haus oder Eigentumswohnung. Und das ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, zu dem Deutschland seine Klimaziele im Gebäudesektor weiterhin deutlich verfehlt.
Besonders scharf kritisiert der Verband Wohneigentum das Verfahren: Zwischen der Ankündigung der neuen Förderbedingungen und dem vorläufigen Antragsstopp lag faktisch nur ein Tag. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer konnten die bisherigen Konditionen trotz bereits laufender Sanierungsplanungen nicht mehr nutzen, da das KfW-Antragsportal tagelang überlastet war.
„Ein Tag Vorlauf für Auswirkungen von über zehntausende Euro, das ist kein Förderverfahren, das ist Verhöhnung der Verbraucher, die der staatlichen Unterstützung vertraut haben“, erklärt Peter Wegner, Präsident Verband Wohneigentum. „Wer Investitionen in dieser Größenordnung tätigen soll, braucht verlässliche Rahmenbedingungen und keine Förderbedingungen, die sich faktisch über Nacht weitreichend ändern.“
Konkret kritisiert Wegner, dass der förderfähige Höchstbetrag für den Heizungstausch der BEG aktuell reduziert und fortan schrittweise abgesenkt wird, während der „Klimageschwindigkeitsbonus“ bis 2028 vollständig abgeschmolzen wird. Zusätzlich entfallen der bisherige „Effizienzbonus“ sowie der „Emissionsminderungszuschlag“ ersatzlos. Auch der Wegfall des „iSFP-Bonus“ für kleinere Einzelmaßnahmen unterhalb der neuen Investitionsschwelle trifft nach Einschätzung des Verbands Wohneigentum gerade jene Eigentümer, die sich nur eine schrittweise Sanierung leisten können.
Positiv bewertet Verband-Wohneigentum-Präsident Wegner dagegen den neu eingeführten Familienzuschlag, der Familien mit minderjährigen Kindern gezielt entlastet. Auch die zusätzliche Förderung für besonders sanierungsbedürftige Gebäude („Worst Performing Buildings“) ist sinnvoll. Hier fordert der Verband Wohneigentum, die geplanten Schwellen der Förderung deutlich abzusenken, damit ein relevanter Teil des Altbaubestands tatsächlich profitiert.
Auch die stärkere Berücksichtigung der sogenannten grauen Energie (nämlich der Energie und der CO2-Emissionen, die bei Herstellung, Transport und Entsorgung von Baustoffen entstehen) über die neue Nachhaltigkeitsklasse sowie die ausgebaute Förderung serieller Sanierungen begrüßt der Verband Wohneigentum ausdrücklich. Zugleich mahnt er an, dass private Eigentümer und Eigentümerinnen von diesen Förderansätzen bislang deutlich seltener profitieren als große Wohnungsunternehmen.
Der Verband Wohneigentum fordert die Bundesregierung auf, die Menschen bei der Generationenaufgabe „Energiewende im Eigentum“ nicht allein zu lassen und Förderprogramme erst dann zurückzufahren, wenn die Klimaziele tatsächlich erreicht sind. Ständige Änderungen der Förderlandschaft verunsichern Eigentümerinnen und Eigentümer und erschweren private Investitionen. Wo Anpassungen der Förderbedingungen erforderlich sind, braucht es angemessene Übergangsfristen und einen wirksamen Vertrauensschutz für Menschen, die sich bereits in einer konkreten Sanierungsplanung befinden. „Förderpolitik muss Verlässlichkeit schaffen, Investitionen ermöglichen und Anreize setzen statt sie abzubauen“, resümiert Peter Wegner.
Private Vermieter stehen angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten zunehmend unter wirtschaftlichem Druck – der Gesetzesentwurf zur Mietrechtsreform schränkt die Handlungsspielräume privater Vermieter weiter ein. Er wurde am 9. Juli 2026, in erster Lesung im Bundestag beraten, es folgen nun die Ausschussberatungen. Ein Inkrafttreten der Reform wird nach den parlamentarischen Sommerpausen voraussichtlich im Herbst 2026 erwartet.
Wohnen im Eigentum befürchtet zusätzliche Kosten und sinkende Renditen für Eigentümer. „Private Vermieter stellen mit 64,4 Prozent des Mietwohnungsbestands den größten Teil des Mietwohnungsangebots in Deutschland bereit. Gleichzeitig ist die vermietete Immobilie für viele ein zentraler Baustein der privaten Altersvorsorge. Die geplanten Einschränkungen werden trotz der Nachbesserungen dazu führen, dass sich die Vermietung für diese Gruppe wirtschaftlich zunehmend weniger lohnt. Wir befürchten einen Rückzug privater Anbieter – mit spürbaren Folgen für das ohnehin knappe Wohnungsangebot“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des bundesweiten Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE). „Es braucht eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz der Mieter vor missbräuchlichem Vorgehen und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit für private Kleinvermieter“, so von Möller.
Der Gesetzesentwurf sieht die separate Ausweisung des Möblierungszuschlags vor – entweder als Pauschalbetrag oder als Schätzung anhand des Zeitwerts der Möblierung.
Der vorgesehene pauschale Prozentsatz, der künftig als Regelvermutung für einen angemessenen Zuschlag bei vollmöbliertem Wohnraum gelten soll, wurde im Rahmen der Nachbesserungen auf 10 Prozent erhöht.
Alternativ kann ein Betrag anhand des Zeitwerts der Möblierung festgelegt werden. Dabei gilt 1 Prozent des Zeitwerts pro Monat als angemessen. Dieser Prozentsatz soll laut Gesetzesbegründung eine Amortisation in einem angemessenen Zeitraum ermöglichen.
Der Gesetzesentwurf sieht eine Legaldefinition des „vorübergehenden Gebrauchs“ von Wohnraum vor und begrenzt diesen grundsätzlich auf maximal sechs Monate. Im Rahmen der Nachbesserungen wurde die Möglichkeit eingeführt, das Kurzzeit-Mietverhältnis einmalig um weitere zwei Monate zu verlängern – wenn beispielsweise ein Praktikum verlängert oder eine Prüfung verschoben wird. Hintergrund ist, dass bei Kurzzeitvermietungen die Mietpreisbremse nicht gilt.
Wohnen im Eigentum kritisiert die starre zeitliche Grenze. „Die Möglichkeit der Verlängerung auf acht Monate ändert nichts an unserer kritischen Bewertung“, so von Möller, „die feste Grenze berücksichtigt nicht ausreichend den Bedarf an flexiblem Wohnraum.“
Bei der Indexmiete (§ 557b BGB) ist eine Begrenzung der zulässigen Mieterhöhung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vorgesehen: Steigt die Indexmiete um mehr als 3 Prozent, darf der darüber liegende Teil lediglich zur Hälfte auf die Miete aufgeschlagen werden.
„Dadurch werden private Vermieter, die selbst von Inflation betroffen sind und Mieteinnahmen häufig zur Altersvorsorge nutzen, zusätzlich belastet“, kritisiert WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller. Das widerspricht dem Ziel der Indexmiete.
Zudem bilde der Verbraucherpreisindex die tatsächlichen Kostensteigerungen im Immobilienbereich ohnehin nur unzureichend ab, da Handwerkerleistungen und Kosten für Baustoffe schon seit Jahren noch höheren Preissteigerungen unterworfen seien.
Besonders kritisch bewertet WiE, dass an der geplanten Ausweitung der sogenannten Schonfristregelung festgehalten wird. Künftig soll nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam werden, wenn die Mietrückstände innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeglichen werden.
Nach Auffassung des Verbands führt dies zu einer erheblichen Verschiebung des Kostenrisikos zulasten der Vermietenden. Zudem verursachen Räumungsklagen regelmäßig hohe Gerichts- und Anwaltskosten. Auch wenn Vermieter die Erstattung der Prozesskosten von den Mietern verlangen können, ist es eher unwahrscheinlich, dass letztere die Kosten aufbringen können, wenn sie bereits Probleme hatten, die Miete regelmäßig zu zahlen.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die heutige erste Lesung zur Mietrechtsreform im Deutschen Bundestag. Das „Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete“ greift drängende Probleme von Mietern auf. Jetzt muss die Reform zügig beschlossen und im parlamentarischen Verfahren an entscheidenden Stellen nachgeschärft werden.
„Eine Mietrechtsreform ist längst überfällig. Die geplanten Regeln zu Indexmieten, Kurzzeitvermietung, möbliertem Wohnen und Schonfristzahlung sind richtig und notwendig, um den Mieterschutz zu verbessern und Umgehungsstrategien des Mietrechts zu verhindern“, erklärt DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz. „Das Gesetz wird Mieter besser gegen überhöhte Mieten und vor Wohnungsverlust schützen. Trotzdem muss der Gesetzentwurf noch an einigen Stellen nachgebessert werden.“
Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern sind wichtige Flucht- und Rettungswege. Sie sollten daher sowohl vom Vermieter als auch von den Mietern mit großer Sorgfalt behandelt werden. Zuallererst muss natürlich gewährleistet sein, dass diese Wege nicht zugestellt sind und ein Durchgang von einer Mindestbreite von ca. 1 Meter frei ist. „Vor allen Dingen kommt hier das Bemühen um einen effektiven Brandschutz zum Tragen“, erklärt Burkhard Blandfort, Vorsitzender des Immobilienverband Deutschland, IVD West.
Eindeutige und einheitliche gesetzliche Verbote, die das Verbringen von Gegenständen in Fluren und Treppenhäusern grundsätzlich und explizit untersagen, gibt es nicht. Jedoch schreiben die so genannten Brandschutzbestimmungen entsprechende Punkte vor, die Vermieter durch eine entsprechend formulierte Hausordnung an die Mieter weitergeben können. So kann zum Beispiel das Aufstellen von Schuhschränken untersagt werden – das Abstellen von einzelnen Schuhpaaren auf der Fußmatte jedoch nicht. „Genauso wenig übrigens wie die Fußmatte selbst – wenn sie nicht die Ausmaße eines regelrechten Teppichs annimmt“, präzisiert Blandfort. Das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur ist im Brandschutz ebenfalls nicht gern gesehen. Es kann jedoch nicht grundsätzlich untersagt werden, wenn genügend Platz vorhanden ist, der Wagen kein Hindernis darstellt und nicht fixiert ist.
Der Bundesgerichtshof hat in Sachen Kinderwagen mehrmals entsprechend entschieden. Ähnliches Vorgehen haben Gerichte Nutzern von Rollstühlen und Rollatoren zugebilligt. Es sei Menschen, die auf Gehilfen angewiesen sind, nicht zuzumuten, diese treppauf und treppab zu tragen. Fahrräder hingegen müssen im Flur nicht geduldet werden. Entsprechende Urteile besagen: Wer fit genug ist, Rad zu fahren, kann das Velo auch in den Keller oder in die Wohnung tragen.
Deko-Artikel, Bilder und Pflanzen gehören aus Brandschutzgründen ebenfalls nicht ins Treppenhaus oder auf den allgemeinen Flur. Sie können zu leicht Feuer fangen oder einen anderswo ausgebrochenen Brand beschleunigen. In Ausnahmefällen wird saisonaler Schmuck – beispielswiese in der Vorweihnachtszeit der Adventskranz – geduldet.
„Vermietern oder Verwaltern eines Hauses ist gestattet, ausgelagerte Gegenstände entfernen zu lassen, wenn die betroffene Person auf die Aufforderung, diese aus dem Flur wegzuräumen, nicht reagiert“, stellt Burkhard Blandfort klar. Neben der Beseitigung von Brandgefahren und Stolperfallen im Treppenhaus müssen Vermieter auch dafür sorgen, dass das Treppengeländer befestigt ist und die Beleuchtung funktioniert. Denn im Brandfall müssen Mieter in der Lage sein, den Fluchtweg zu finden und zu verwenden. Und schließlich: Im Treppenhaus herrscht meist striktes Rauchverbot.
Ein harmonisches Zusammenleben im Mietshaus basiert auf gegenseitiger Rücksichtnahme und dem Einhalten der Hausordnung. Doch was tun, wenn der Nachbar den engen Flur dauerhaft als Abstellfläche für sein Fahrrad nutzt oder regelmäßig seinen Müll vor der Tür lagert?
Reichen Bewohner eine namentliche Beschwerde über einen Nachbarn beim Vermieter oder der Hausverwaltung ein, bleibt ihre Identität nicht immer geschützt. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: VI ZR 14/21) kann das Recht des beschuldigten Mieters auf Auskunft schwerer wiegen als das Geheimhaltungsinteresse des Hinweisgebers. Das Risiko, namentlich offengelegt zu werden, besteht für Beschwerdeführer vor allem dann, wenn sich die Behauptungen über die Störungen im Treppenhaus im Nachhinein als unwahr herausstellen.