Berndsen

Obwohl viele Menschen Mehrgenerationenwohnen heute mehrheitlich ablehnen, können es sich die meisten für das eigene Alter durchaus vorstellen. Was auf den ersten Blick widersprüchlich wirkt, hat bei genauerer Betrachtung nachvollziehbare Gründe – die vor allem mit den unterschiedlichen Lebensphasen und deren Herausforderungen zu tun haben.

„Die Zahlen zeigen ein klassisches Marktversagen: Die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum steigt durch den demografischen Wandel kontinuierlich, doch das Angebot entwickelt sich in die entgegengesetzte Richtung. Altersgerechte Wohnungen sind zudem häufig teure Neubauten. Das hält ältere Menschen in ihren bestehenden, oft zu großen Wohnungen – und verschärft so die Wohnungsknappheit für alle Generationen“, sagt ImmoScout24 Geschäftsführerin Dr. Gesa Crockford.

Sorge um Privatsphäre und Konflikte überwiegt

Die Deutschen stehen dem Mehrgenerationenwohnen mehrheitlich skeptisch gegenüber. 55 Prozent bewerten diese Wohnform negativ (37 Prozent eher negativ, 19 Prozent sehr negativ), während nur 12 Prozent sie positiv bewerten. Die Hauptgründe für die Ablehnung liegen in Bedenken um unterschiedliche Lebensgewohnheiten (57 Prozent), fehlende Privatsphäre (55 Prozent) und mögliche Generationenkonflikte (50 Prozent). Als generelle Hauptvorteile des Mehrgenerationenwohnens werden gemeinsame Aktivitäten (49 Prozent), Pflege von Familienmitgliedern (47 Prozent), praktische Hilfe im Haushalt (46 Prozent) und Nähe zur Familie (46 Prozent) genannt. Rund die Hälfte der Befragten (47 Prozent) rechnet damit, dass diese Form des Zusammenlebens zunehmen wird.

Fürs Alter doch die bessere Wahl: Mehrgenerationen schlägt Seniorenheim

Trotz der kritischen Grundhaltung zeigt sich beim Blick auf die eigenen Wohnwünsche für das Alter ein anderes Bild. 34 Prozent der Befragten würden im Alter Mehrgenerationenwohnen bevorzugen – 24 Prozent mit der Familie, 10 Prozent in einem Mehrgenerationen-Wohnprojekt mit nicht-verwandten Personen. Damit liegt diese Wohnform gleichauf mit dem Wunsch, allein oder mit dem Partner oder der Partnerin in der gewohnten Umgebung zu bleiben (33 Prozent) und deutlich vor Wohnformen wie Seniorenresidenz oder Senioren-WG (jeweils 8 Prozent).

Unentschlossene werden mit steigendem Alter zu Befürwortern

Die ältere Generation zeigt sich, im Vergleich zu jüngeren Menschen, deutlich aufgeschlossener gegenüber Mehrgenerationenwohnen. Während bei den 18- bis 29-Jährigen 29 Prozent offen für diese Wohnform sind, steigt die Zustimmung von 31 Prozent (30-39 Jahre) auf 41 Prozent bei den 60- bis 69-Jährigen. „Auf keinen Fall“ zum Mehrgenerationenwohnen, sagen zwischen 13 und 18 Prozent aller Altersklassen. Was sich mit dem Alter am stärksten verändert, ist die Gruppe der Unentschlossenen: Sie sinkt von 27 Prozent bei den Jüngsten auf nur noch 15 Prozent bei den Ältesten.

Keine freie Wahl: Pflege und Wohnkosten als Haupttreiber

Selbst in ein Mehrgenerationenhaus zu ziehen ist weniger eine freie Entscheidung, sondern meist eine Reaktion auf äußere Umstände. Als wichtigster Auslöser nennen 45 Prozent der Befragten die Pflegebedürftigkeit von Familienmitgliedern. Dahinter folgen ökonomische Zwänge wie hohe Wohnkosten beziehungsweise Wohnungsmangel sowie der Wunsch nach mehr Gemeinschaft (jeweils 36 Prozent).

„Wir beobachten eine Trendwende: Für viele Haushalte wird der Erwerb von Wohneigentum im Verhältnis zur Miete wieder attraktiver“, so IVD-Präsident Dirk Wohltorf. „Stabile Kaufpreise, steigende Einkommen und ein planbares Zinsniveau tragen zu einer Verbesserung der Finanzierungsvoraussetzungen bei.“

Eigentum wird erschwinglicher

Während Neubauten zuletzt leichte Preiszuwächse verzeichneten, blieben Einfamilien- und Reihenhäuser im Bestand weitgehend stabil. Besonders bei Bestandsobjekten lohnt sich deshalb, nicht nur in Anbetracht der vielerorts angespannten Mietwohnungsmärkte über einen Kauf nachzudenken. Die Daten zeigen: Im Bestand sind Zins und Tilgung des Erwerbs häufig gleichauf mit der Miete eines vergleichbaren Objektes.

Neuvertragsmieten steigen weiter

Unterdessen haben Neuvertragsmieten bundesweit zugelegt: Im Bestand kletterten sie um rund drei bis vier Prozent auf 10 bis 12 Euro pro Quadratmeter, im Neubau um 3,5 bis 4,5 Prozent auf 12,60 bis 14,40 Euro. Verantwortlich dafür ist die anhaltend geringe Neubautätigkeit, die das Angebot verknappt.

„Die Schere zwischen Bestands- und Neuvertragsmieten geht immer weiter auseinander“, betont Wohltorf. „Das liegt an fehlendem Neubau, niedrigen Kappungsgrenzen und einem eingefrorenen Umzugsgeschehen. Mieter verharren in Wohnungen, die oft nicht mehr zu ihrem Lebensbedarf passen – das verschärft die Knappheit zusätzlich.“

Markt mit neuer Dynamik

Das Transaktionsgeschehen hat wieder Fahr aufgenommen. Im zweiten Quartal 2025 wurden in Deutschland Immobilien im Wert von 70 Milliarden Euro umgesetzt – ein Plus von 21 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Das Vertrauen in den Markt und die Bereitschaft, in Immobilien zur Eigennutzung oder Kapitalanlage zu investieren, steht und fällt jedoch mit der marktgerechten Bepreisung: In guter Lage finden Objekte mit realistischen Preisvorstellungen im Schnitt innerhalb von drei bis vier Monaten Käufer. Zu hoch bepreiste Wohnungen und Häuser, die sich in einem deutlich größeren Wettbewerb mit vergleichbaren Angeboten behaupten müssen als noch vor drei Jahren, sind hingegen oft länger als ein halbes Jahr auf dem Markt und können erst nach ein oder zwei Preisreduzierungen erfolgreich vermarktet werden. „Nach dem flächendeckenden Preisrutsch in den vergangenen Jahren sehen wir jetzt stabile bis leicht steigende Entwicklungen – insbesondere bei gut sanierten Objekten in gefragten Lagen“, so Wohltorf.

Weiterhin rückt die Energieeffizienz immer mehr in den Fokus. Sanierte Wohnungen verteuerten sich zuletzt spürbar, während unsanierte Altbauten oft nur mit deutlichen Preisabschlägen vermittelbar sind. „Der energetische Zustand ist inzwischen ein entscheidender Marktfilter. Käufer achten mehr denn je darauf – nicht zuletzt, weil Banken schlechte Energiebilanzen mit Aufschlägen sanktionieren“, führt der IVD-Präsident aus.

Für Kapitalanleger hellen sich die Perspektiven ebenfalls auf: Das Zusammenspiel aus stabilen Preisen und steigenden Mieten sorgt dafür, dass Immobilieninvestments wieder wirtschaftlicher werden. Gerade in Städten wie Hamburg, München oder Stuttgart verbessert sich das Verhältnis von Kaufpreis und Mietertrag deutlich.

Großstädte stagnieren – Klein- und Mittelstädte gewinnen

Während die Metropolen ein gemischtes Bild zeigen und die Preise dort überwiegend stagnieren, können Klein- und Mittelstädte ihre Attraktivität weiter steigern. Niedrigere Einstiegspreise, eine hohe Lebensqualität und stabile Preisentwicklungen machen sie zunehmend interessant. Einfamilienhäuser kosten in Mittelstädten im Schnitt rund 365.000 Euro – etwa 40 Prozent weniger als in den Großstädten. In Kleinstädten liegt der Durchschnitt sogar bei rund 280.000 Euro.

„Das zeigt: Jenseits der Metropolen bleibt Wohnen für breite Schichten der Bevölkerung erschwinglich.“, so Wohltorf.

Fazit und Ausblick

Insgesamt bleibt der Wohnungsmarkt von Gegensätzen geprägt: steigende Mieten bei stabilen Preisen, eine wieder erstarkende Nachfrage nach Eigentum bei gleichzeitigem Neubau-Stillstand, eine wachsende Dynamik in Transaktionen bei gebremster Baupolitik.

„Die Entwicklung der Mieten und Preise spricht eine deutliche Sprache, die die Politik nun in die richtigen Maßnahmen übersetzen muss“, erklärt Wohltorf:

  1. „Wir brauchen ein Förderprogramm für den Eigentumserwerb, um das derzeit wieder bessere Verhältnis von Kapitaldienst zu Miete zu hebeln.
  2. Wir brauchen ein Förderprogramm für die energetische Sanierung der Bestandsobjekte, das – anders als „Jung kauft Alt“ – die Lebensrealitäten der jungen Käufer berücksichtigt.
  3. Wir brauchen den Bau-Turbo auch für Ein- und Zweifamilienhäuser, um in dem Bereich, in dem über das Aufstiegsversprechen der jungen Generation am deutlichsten entschieden wird, mehr Angebot zu schaffen und damit auch die Mietwohnungsmärkte zu entlasten.“

„Der Weg zu einer echten Wohnwende führt nicht über neue Regulierungen und Verbote, sondern über Deregulierung, die Stärkung privaten Eigentums und die Mobilisierung privaten Kapitals. Der IVD steht bereit, diesen Dialog konstruktiv zu begleiten“, so Wohltorf abschließend.

Bei Eigentumswohnungen liegt der gewünschte Quadratmeterpreis im Inserat bei Privatanbietern im Mittel 9,1 Prozent höher. Bei Immobilienpreisen im mittleren sechsstelligen Bereich können so schnell Aufschläge in Höhe von mehreren Zehntausend Euro entstehen.

Zu hoher Verkaufspreis führt zu zähen Verhandlungen

„Wer seine Immobilie über einen Profi verkauft, startet den Verkaufsprozess mit einem marktgerechteren Preis. Unsere aktuelle Analyse zeigt, dass die Preisvorstellungen privater Verkäufer oftmals deutlich über dem aktuellen Marktwert liegen“, sagt Dr. Robert Wagner, Geschäftsführer von immowelt. „Ein höherer Wunschpreis mag für Verkäufer auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, führt in der Praxis jedoch zu längeren Vermarktungszeiten, zähen Preisverhandlungen und im schlimmsten Fall dazu, dass die Immobilie nicht verkauft wird. Makler hingegen bringen umfassende Marktkenntnis, Verhandlungserfahrung und emotionale Distanz mit – sie bewerten Immobilien objektiv, kalkulieren realistisch und schaffen so eine solide Basis für einen zügigen Verkauf zum fairen Preis.“

Trotz Provision: Wer vom Makler kauft, spart beim Preis

Bei Einfamilienhäusern ist der Unterschied etwas geringer, aber trotzdem merklich: Inseratspreise von professionellen Anbietern liegen durchschnittlich 7,3 Prozent unter dem Niveau der Privatverkäufer. Über alle Wohnimmobilien, die im Zeitraum von April 2022 bis Ende Juli 2025 auf immowelt.de inseriert wurden, liegt der Quadratmeterpreis bei privaten Angeboten 8,6 Prozent höher.

Der Kauf von einem Immobilienprofi ist somit tendenziell günstiger, obwohl in diesem Fall sogar noch eine Provision anfällt. Diese beträgt für den Käufer im Normalfall zwischen 2,5 und 3,57 Prozent des Abschlusspreises.

Professionelle Anbieter: Realistischer Preise dank Marktkenntnis

Dass Privatverkäufer dazu neigen, den Wert ihrer Immobilen zu überschätzen, kann vielfältige Gründe haben. Oftmals haben die Wohnungen oder Häuser sentimentalen Wert – beispielsweise, wenn es das Elternhaus ist. Das kann dazu führen, dass unzeitgemäße Grundrisse, Sanierungsstaus oder eine weniger attraktive Lage möglicherweise nicht ausreichend bei der Preisfindung eingerechnet werden. Zudem wissen Eigentümer nicht zwangsläufig um die Kosten von oftmals notwendigen Sanierungen, die Käufer aber in den Gesamtpreis einkalkulieren müssen.

Professionelle Anbieter können hingegen aufgrund meist jahrelanger Marktkenntnis direkt einen realistischeren Wert für die Immobilie bestimmen. Ein marktgerechter Preis verkürzt im Regelfall die Vermarktungsdauer, da sich schneller ein Käufer findet. Verkäufer mit überhöhten Preisvorstellungen müssen sich indes auf eine längere Zeit mit frustrierenden Preisverhandlungen einstellen.

Berechnungsgrundlage:
Datenbasis für die Berechnung der prozentualen Kaufpreisunterschiede waren auf immowelt.de zwischen April 2022 und Juli 2025 inserierte Angebote für Wohnimmobilien. Die mittels hedonischer Verfahren errechneten Werte geben die Quadratmeterpreise von Bestandswohnungen (75 Quadratmeter, 3 Zimmer, 3. Stock, Baujahr 1990er-Jahre) sowie Einfamilienhäusern (600 Quadratmeter Grundstücksfläche, 5 Zimmer, Baujahr zwischen 1945 und 1970) wieder. Es handelt sich um Angebots-, keine Abschlusspreise.

Trendwende: Heizen wieder teurer

Im Jahr 2024 waren die Heizkosten in vielen Haushalten noch rückläufig: Besonders Wärmepumpen (-19 %) und Holzpellets (-20 %) profitierten von sinkenden Energiepreisen. Auch Gasheizungen wurden günstiger (-16 %), während sich Fernwärme (+1 %) und Heizöl (-1 %) kaum veränderten.

2025 dreht sich der Trend jedoch um: Gas (+15 %) und Holzpellets (+20 %) werden deutlich teurer, während die Kosten für Wärmepumpen (+5 %), Heizöl (+3 %) und Fernwärme (+2 %) nur moderat ansteigen. Hauptursachen sind höhere Energiepreise und der kalte Winter zu Jahresbeginn.

Heizen mit Wärmepumpen ist seit 2022 günstiger als mit Erdgas und Heizöl. Fossile Energien sind nach wie vor teurer als vor der Energiekrise.

90 Prozent der Haushalte können noch sparen

Der Heizspiegel zeigt: 90 Prozent der Haushalte könnten ihre Kosten im Schnitt um etwa 400 Euro pro Jahr senken. Bundesweit ergeben sich daraus geschätzte 22 Milliarden Euro Einsparungen pro Jahr.

In vielen Haushalten bleibt einfaches Sparpotenzial ungenutzt. Allein durch die richtige Einstellung der Raumtemperatur und der Heizkurve, das korrekte Stoßlüften bei heruntergedrehter Heizung und einen reduzierten Warmwasserverbrauch ließen sich kurzfristig bis zu 10 Prozent Energie sparen.

Mittelfristig gesehen sind technische Maßnahmen die effektivere Lösung: Der hydraulische Abgleich, der Austausch der Pumpe oder die Dämmung von Heizungsrohren sind kostengünstige Maßnahmen mit spürbarem Nutzen.

Die höchsten Einsparungen lassen sich jedoch nur durch umfangreichere Investitionen erzielen, beispielsweise durch den Austausch von Fenstern, die Dämmung der Gebäudehülle oder den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme.

Langfristprognose: fossile Heizungen als Kostenfalle

Die Heizkosten für Gas und Öl könnten in den nächsten 20 Jahren etwa dreimal so hoch ausfallen wie heute. Darauf deuten Prognosen auf Basis des Heizspiegels und der Berechnungen des Ariadne-Projekts hin. Demnach verursacht ein unsaniertes Einfamilienhaus mit Gasheizung über einen Zeitraum von 20 Jahren Heizkosten in Höhe von rund 120.000 Euro. Durch eine energetische Modernisierung und den Wechsel zu einer Wärmepumpe sinken die Kosten im gleichen Zeitraum auf etwa 16.000 Euro. Ein Unterschied von über 100.000 Euro.

Ursachen hierfür sind unter anderem ein steigender CO2-Preis, höhere Netzentgelte und strukturelle Marktveränderungen. Die Preise für Fernwärme und Holzpellets könnten sich in diesem Zeitraum etwa verdoppeln. Wärmepumpen werden voraussichtlich das kostengünstigste Heizsystem bleiben.

„Der Heizspiegel zeigt klar: Fossile Heizungen werden zur Kostenfalle, während Wärmepumpen langfristig entlasten. In Zeiten von Fake News sind unabhängige Daten wichtiger denn je, um die Heiz-Debatte zu versachlichen“, sagt co2online-Geschäftsführerin Tanja Loitz. „Die Politik muss jetzt konsequent Rahmenbedingungen schaffen, die den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme für alle Haushalte möglich machen.“

„Der Heizspiegel bietet eine gute Orientierung für die Einordnung der Heizkosten und hilft Energie einzusparen“, so Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes. „Hohe Energiekosten gibt es aber vor allem in alten, energetisch schlechten Gebäuden. Nachhaltige Einsparungen lassen sich deshalb in erster Linie durch Investitionen in die Gebäude selbst erzielen, beispielsweise in die Heizungsanlage, die Dämmung oder einen Fenstertausch. Hier muss die Politik die richtigen Weichen dafür stellen, dass solche Investitionen im vermieteten Gebäudebestand mieterfreundlich und sozialverträglich sind.“

Verbrauch und Kosten prüfen

Auf www.heizspiegel.de können Verbraucher ihren Heizenergieverbrauch und ihre Heizkosten prüfen und individuelle Spartipps erhalten. Dabei haben sie die Möglichkeit, sich Schritt für Schritt durch das interaktive Online-Tool leiten zu lassen.

Die Umfrage des Energiedienstleisters macht deutlich: Ein Großteil der privat Vermietenden (57 %) wünscht sich mehr Informationen darüber, wie oft ein Energieausweis erneuert werden muss (56 %), wann er genau erforderlich ist (55 %), welche Dokumente für die Erstellung notwendig sind (53 %) und wie sich gesetzliche Änderungen auswirken (52 %). Zudem sind sich viele über die Konsequenzen bei fehlendem Ausweis, die üblichen Kosten für die Erstellung oder die verschiedenen Arten von Energieausweisen im Unklaren.

Fehlt der richtige Energieausweis, drohen Vermietenden empfindliche Geldstrafen

Der Energieausweis kann als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ausgestellt werden. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohnenden über einen Zeitraum von drei Jahren und ist relativ einfach zu erstellen, da er auf vorhandenen Daten basiert. Der Bedarfsausweis hingegen wird auf Grundlage einer detaillierten Analyse der Bausubstanz, der Heizungsanlage und anderer Faktoren erstellt. Er gibt Auskunft über den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes, unabhängig vom Nutzungsverhalten. Der Bedarfsausweis ist zwar aufwendiger in der Erstellung, bietet aber eine objektivere Bewertung des energetischen Zustands des Gebäudes. Erfüllen Vermietende nicht die gesetzlich geforderten Ausweispflichten, können empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro fällig werden – selbst bei Unwissenheit.

Änderungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Seit 2021 gelten neue Regeln für den Energieausweis

Es fällt auf, dass bei privat Vermietenden ein Großteil nicht ausreichend über aktuelle rechtliche Entwicklungen informiert ist – insbesondere über Änderungen, die im Mai 2021 auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten sind. Im Zuge dessen wurden die Anforderungen an die Datenerhebung für Energieausweise verschärft, die Nachweispflichten konkretisiert und in bestimmten Fällen die Fotodokumentation des Gebäudes verpflichtend. Ziel war es, die Genauigkeit der Angaben zu verbessern und den Ist-Zustand des Gebäudes genauer zu dokumentieren. Standardwerte dürfen seitdem nur noch unter bestimmten Bedingungen verwendet werden, um die Qualität und Aussagekraft des Energieausweises zu gewährleisten.

„Im Kontext der Energiewende spielt der Energieausweis eine zentrale Rolle. Er ermöglicht es, den energetischen Zustand einer Immobilie transparent darzustellen und Potenziale für Sanierungen und Energieeffizienzmaßnahmen zu identifizieren. Dies kann nicht nur den Wert der Immobilie steigern, sondern auch dazu anhalten, Maßnahmen zu ergreifen, welche langfristig die Betriebskosten senken können“, kommentiert Nicolai Kuß, CSO von Techem.

Dynamisches Marktumfeld durch starke Konkurrenz und hohe Wechselbereitschaft

Durch die Offenlegung des Energiebedarfs werden Anreize für Investitionen in energieeffiziente Technologien geschaffen und das Bewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen gefördert. Der Markt für die Erstellung von Energieausweisen ist durch eine Vielzahl von Anbietern aus verschiedenen Branchen gekennzeichnet, darunter unter anderem Messdienstleister, Energieberatungen, Energiedienstleister und Online-Anbieter. Der hohe Konkurrenzdruck im Zusammenspiel mit einer hohen Wechselbereitschaft auf Seiten der Vermietenden – eine große Offenheit gegenüber eines Anbieterwechsels war bei 69 Prozent der privat Vermietenden zu verzeichnen, bei Geschäftskunden lag dieser Wert sogar bei 84 Prozent – schaffen ein wettbewerbsintensives, dynamisches Marktumfeld.

„Die Ergebnisse unserer Umfrage haben deutlich gemacht, dass Vermietende dringend verlässliche Informationen und ein höheres Maß an Transparenz benötigen, um den gesetzlichen Verpflichtungen rund um den Energieausweis gerecht zu werden“, betont Nicolai Kuß.

Die erste Entscheidung über die Anpassung der Miethöhe können Vermieter bereits bei Abschluss des Mietvertrags treffen. Es kann sinnvoll sein, eine sogenannte Index- oder Staffelmiete zu vereinbaren. „Vor allem in Regionen, in denen kein Mietspiegel vorliegt, ist es schwierig, während des Mietverhältnisses die Miete zu erhöhen, wenn die Mieter:in nicht zustimmt“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum (WiE). Bei einer Staffelmiete erhöht sich die Miete in bestimmten Intervallen um einen vorher festgelegten Betrag. Bei der Indexmiete orientiert sich die Erhöhung am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes, der die durchschnittlichen Kosten des Wohnens widerspiegelt. Allerdings ist zu bedenken, dass bei Staffel- oder Indexmieten weitere Erhöhungen weitgehend ausgeschlossen sind – das ist dann beispielsweise nur bei Sanierungen möglich, zu denen Vermieter gesetzlich verpflichtet sind.

Bei Neuvermietung Mietpreisbremse prüfen

Bei der Neuvermietung einer Wohnung kann die Miete grundsätzlich nach oben angepasst werden. Vermieter müssen aber die Mietpreisbremse beachten, die ggf. in der Kommune gilt. Dann darf die Miete bei einer Neuvermietung nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Neubauten (nach dem 1.10.2014 erstmal genutzt und vermietet), nach umfassenden Modernisierungen, die einem Neubau gleichkommen, oder wenn die vorherige Miete schon höher war.

Einvernehmliche Vereinbarungen

Vermieter können die Mieter um Zustimmung zu einer Mieterhöhung bitten. Wird diese erteilt, dann liegt eine einvernehmliche Vereinbarung vor. Manchmal kann eine solche Vereinbarung auch durch schlüssiges Verhalten entstehen. Zahlen Mieter dreimal eine höhere Miete, dann dürfen Vermieter davon ausgehen, dass die neue Miethöhe akzeptiert wird. Allerdings sollten Vermieter sich in jedem Fall zur Sicherheit eine kurze schriftliche Bestätigung darüber geben lassen.

Gibt es keine einvernehmliche Lösung, gibt es einige Möglichkeiten für Vermieter, einseitig die Erhöhung der Miete durchzusetzen:

Zustimmung zur Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB)

Vermieter können die Zustimmung der Mietenden verlangen, wenn die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden soll – vorausgesetzt die Miete ist zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung erstmals wirken soll, seit 15 Monaten unverändert. Als ortsüblich gilt die Miete, die für vergleichbare Wohnungen am Wohnort der Mieter in den letzten sechs Jahren durchschnittlich vereinbart wurde. Ermittelt wird die Vergleichsmiete in der Regel mithilfe des Mietspiegels der Kommune – ab 50.000 Einwohnern müssen Kommunen einen solchen bereitstellen. Wenn es keinen Mietspiegel gibt, muss das Mieterhöhungsverlangen mit Daten aus einer Mietdatenbank oder drei Vergleichswohnungen begründet werden. Dieses Vorgehen ist sehr komplex und es gibt dabei viele Details und Fallstricke zu beachten. „Daher ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht beraten zu lassen“, sagt Dr. Sandra von Möller.

Für die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete gilt eine Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um maximal 20 Prozent (§ 558 Absatz 3 BGB) steigen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Kappungsgrenze allerdings auf 15 Prozent beschränkt sein – das können die Bundesländer per Rechtsverordnung festlegen.

Das Mieterhöhungsverlangen können Vermieter frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend machen. Sie müssen es den Mietern mindestens drei Monate vor Beginn der Erhöhung in Textform mitteilen und begründen – ansonsten ist es unwirksam.

Wichtig ist, dass Vermieter auch dann, wenn die Mieterhöhung begründet ist, nicht einseitig die Erhöhung verlangen können – sie können in diesem Fall nur die Zustimmung zur Erhöhung verlangen, also eine Vertragsanpassung. Weigern sich die Mieter, der Erhöhung zuzustimmen, müssen sie binnen weiterer drei Monate auf Zustimmung verklagt werden. Verpassen Vermieter diese Ausschlussfrist, müssen sie mit dem Verlangen von vorne beginnen und verlieren Zeit und Geld.

Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

Wenn Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, können Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen danach die Miete erhöhen (§ 559 BGB). Das gilt unter anderem für energetische Modernisierungen, bauliche Veränderungen, durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird, oder durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden – wie beispielsweise die Wärmedämmung der Fassade, der Einbau eines Fahrstuhls sowie die Einrichtung eines Kinderspielplatzes auf der Grünfläche der Außenanlage. Erhaltungsmaßnahmen sind davon nicht erfasst.

Vermieter dürfen dann dauerhaft jährlich acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Mietenden umlegen. Allerdings gilt auch hierfür eine Kappungsgrenze: Innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren nach der Modernisierung darf die Miete um maximal 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche steigen – vorausgesetzt, die Ausgangsmiete lag über sieben Euro pro Quadratmeter. Bei Wohnungen mit einer Miete unterhalb von sieben Euro je Quadratmeter darf die Miete infolge einer Modernisierung hingegen nur um maximal zwei Euro pro Quadratmeter steigen.

Mieterhöhung wegen Heizungstauschs

Es gibt zudem die Möglichkeit, eine Mieterhöhung wegen der Umsetzung von Vorgaben nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich auch „Heizungsgesetz genannt“, geltend zu machen – damit können 10 Prozent der Kosten des Heizungstauschs auf die Mieter umgelegt werden (§ 559e BGB). Voraussetzung ist, dass die Vorgabe von 65 %-Erneuerbare-Energien nach dem GEG erfüllt werden und staatliche Fördermittel tatsächlich in Anspruch genommen werden.

Wichtig: Es dürfen nur die Kosten für den Austausch der Heizungsanlage berücksichtigt werden – keine zusätzlichen Kosten wie etwa neue Leitungen, Planungskosten etc. Die Fördergelder müssen zudem von den Gesamtkosten abgezogen werden. Die verbleibenden Kosten müssen pauschal um 15 Prozent für ersparte Instandhaltungskosten gekürzt werden. Es gilt dabei eine Kappungsgrenze von 0,50 Euro pro Quadratmeter und Monat.

„Welche Variante der Mieterhöhung im konkreten Fall wirtschaftlich vorteilhafter ist, sollten Vermieter:innen zunächst durchrechnen“, sagt Dr. Sandra von Möller.